Walliser Igor P. (56) tötete seine Partnerin mit 15 Hammerschlägen
Hammer-Killer muss Bluttat im Gerichtssaal nachstellen

Ein regelrechtes Blutbad hat der Ex-Politiker im März 2018 angerichtet: Nun steht Igor P.* (56) vor dem Kantonsgericht in Sitten VS. Mit 15 Hammerschlägen hat er seine Partnerin Rahel W.* (†39) getötet. Am Donnerstag stellt er für die Richter die grausame Tat nach.
Publiziert: 18.02.2021 um 14:18 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2021 um 15:23 Uhr
Hammer-Mörder Igor P. beim Berufungsprozess Mitte Februar 2021.
Foto: BLICK / Luisa Ita
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Luisa Ita

Es sind ungewöhnliche Szenen, die sich am Donnerstag im Kantonsgericht in Sitten VS abspielen. Plötzlich steht der Hammer-Mörder Igor P.* (56) mitten im Gerichtssaal. Er zieht auf – mit einem Hammer in der Hand. Das Bild lässt einen erschaudern: So muss es also ausgesehen haben, als der Walliser im März 2018 in Brig VS seine Partnerin Rahel W.* (†39) mit 15 Schlägen ermordete.

Auch das Sofa, auf welchem das Opfer bei der Tat gelegen hat, haben die Richter in den Saal bringen lassen. Der Historiker geht während der Verhandlung um die Couch herum und erklärt trocken, wo die Tatwaffe gelegen und wie das Wohnzimmer ausgesehen habe. Dann beschreibt er gefasst, von welcher Position aus er seiner Gefährtin auf den Kopf geschlagen habe – und führt die Bewegung aus.

«Ich kann mich nicht an die Tat erinnern»

Die Richter sind skeptisch und stellen viele Fragen. Der geschilderte Tatablauf scheint nicht ganz stimmig, eher umständlich und konstruiert. Der Killer, der in erster Instanz wegen Mordes zu 18 Jahren Knast verurteilt wurde, begründet aber: «Ich kann mich ja nicht an die Tat erinnern. Aber ich habe die Akten gesehen und muss davon ausgehen, dass es sich so abgespielt hat.»

Ein grosser Diskussionspunkt ist in Sitten vor allem die Tatwaffe. Wo war der Hammer vor der Tötung? Hat P. den ein Kilogramm schweren Fäustel extra aus dem Keller geholt oder lag er bereits im Wohnzimmer?

«Ich wollte Rahel nie töten»

Der 56-Jährige behauptet nämlich, er habe im Affekt gehandelt: «Ich bin kein kaltblütiger Mörder. Ich wollte Rahel nie töten!» Im Streit habe er sich des bereits griffbereiten Hammers behändigt: «Der lag auf dem Fenstersims. Ich habe damit am Vortag die Sofafüsse repariert.»

Jetzt kommen die anwesenden Polizisten zum Zug: Der Richter bittet die Beamten, das Sofa aufzurichten. Ein Polizist schlägt nun mit dem Hammer gegen einen Sofafuss: Doch da bewegt sich nichts.

Kaltblütig gemordet oder im Affekt getötet?

Das wiederum ist ein gefundenes Fressen für die Staatsanwaltschaft. Diese argumentiert nämlich, dass P. heimtückisch gemordet und nicht im Affekt gehandelt habe. Der Ex-Politiker habe den Tatentschluss gefasst und dann die tödliche Waffe aus dem Keller geholt.

Die Aussage der einen Tochter des Ex-Politikers stützte die These, so Staatsanwalt Andreas Seitz in seinem Plädoyer: «Das Kind hat angegeben, zu Hause nie so einen Hammer gesehen zu haben. Hätte er irgendwann tatsächlich einen ein Kilogramm schweren Hammer ausgepackt und ihn im Wohnzimmer liegen gelassen, so hätte das Mädchen das gewusst.»

Klassische Mordmotive vorhanden

Auch sonst seien Motive vorhanden, die nicht auf eine Kurzschlusshandlung schliessen lassen würden – sondern auf einen klassischen Mord. Der Staatsanwalt spricht die finanzielle Misere an, in welcher sich der einst gut betuchte Akademiker zum Zeitpunkt der Tat befunden hatte.

«Igor P. ist ein Feigling und hat Angst vor Konflikten», so Seitz. Rahel W. hatte laut der Anklage nämlich keinen Schimmer davon, dass die Familie vor dem finanziellen Ruin stand und die Räumung der Luxusvilla nicht mehr zu verhindern war.

Tötung als einzige Option

Der Staatsanwalt sieht dies als starkes Motiv an: «Die Tötung war für ihn die einzige Option, um zu verhindern, dass er vor seiner Partnerin sein Gesicht verlor und dass sie ihn mit den Kindern verliess.» Daher fordert er die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils.

Am Nachmittag hielt dann der Verteidiger sein Plädoyer halten und versuchte, diese Vorwürfe zu entkräften. Er beharrte auf seiner Forderung von der Vorinstanz und ist nach wie vor der Meinung, sechs Jahre Gefängnis seien angemessen. Wann das Kantonsgericht sein Urteil fällt, ist noch nicht klar.

* Namen bekannt

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