Emely Sidler bekommt Mila nicht zurück
Frau verkauft Hund – aus Versehen

Es ist ein tierisches Drama, welches Frauchen Emely Sidler verkraften muss. Weil sich der vermeintliche Pensionsvertrag als Verzichtserklärung entpuppt, kommt Hündin Mila (3) zu neuen Besitzern.
Publiziert: 03.10.2018 um 01:50 Uhr
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Aktualisiert: 11.10.2018 um 10:05 Uhr
Marco Latzer

Das Hundekörbchen ist verwaist, die Plüschspielzeuge setzen bald Staub an. Denn Border Collie Mila (3) lebt seit diesem Frühling nicht mehr bei ihrem Frauchen Emely Sidler (74) in Ebikon LU. 

Und das alles andere als freiwillig. «Weil ich endlich wieder einmal in die Ferien wollte, entschied ich mich, Mila in Pension zu geben. Ich gab sie in die Obhut jener Frau, von der ich sie ein Jahr zuvor gekauft hatte», beschreibt Sidler.

Als sich die Innerschweizerin zur Übergabe des Vierbeiners mit Christine R.* trifft, glaubt sie, einen Pensionsvertrag zu unterschreiben. In Wahrheit setzt sie ihre Unterschrift unter eine Verzichtserklärung!

Emely Sidler gab ihren Hund statt in die Ferien an neue Besitzer ab. Jetzt bleiben der Rentnerin nur noch die Erinnerungen.
Foto: Thomas Meier
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«Pensionsvertrag» war eine Verzichtserklärung

«Wir trafen uns in einer Parkgarage. Es war dunkel und ich unterschrieb auf einer nassen Auto-Heckscheibe. Der Titel des Dokuments war abgedeckt», sagt das einsame Frauchen.

Falsch unterschrieben – was tun?

Abgemacht ist abgemacht. Auf diesem Grundsatz werden in der Schweiz Verträge aufgebaut. Um später keinen Unsicherheiten ausgeliefert zu sein, werden wichtige Abmachungen schriftlich festgehalten.

Keine Regel ohne Ausnahme: Von Haustürgeschäften kann innert 14 Tagen zurückgetreten werden. Dieselbe Frist gilt auch für irrtümlich oder voreilig unterschriebene Kredit- und Leasingverträge. 

Meistens gehen abgeschlossene Verträge aber in Rechtskraft über. Falls es keine vertraglich festgelegte Rücktritts- bzw. Kündigungsklausel gibt, sind Betroffene auf die Kulanz des Vertragspartners angewiesen.  

Wer dennoch behauptet, bei der Unterschrift getäuscht worden zu sein, muss das zweifelsfrei belegen können. Ohne Zeugen oder belastende Beweise bleibt dies normalerweise ein aussichtsloses Unterfangen.

Abgemacht ist abgemacht. Auf diesem Grundsatz werden in der Schweiz Verträge aufgebaut. Um später keinen Unsicherheiten ausgeliefert zu sein, werden wichtige Abmachungen schriftlich festgehalten.

Keine Regel ohne Ausnahme: Von Haustürgeschäften kann innert 14 Tagen zurückgetreten werden. Dieselbe Frist gilt auch für irrtümlich oder voreilig unterschriebene Kredit- und Leasingverträge. 

Meistens gehen abgeschlossene Verträge aber in Rechtskraft über. Falls es keine vertraglich festgelegte Rücktritts- bzw. Kündigungsklausel gibt, sind Betroffene auf die Kulanz des Vertragspartners angewiesen.  

Wer dennoch behauptet, bei der Unterschrift getäuscht worden zu sein, muss das zweifelsfrei belegen können. Ohne Zeugen oder belastende Beweise bleibt dies normalerweise ein aussichtsloses Unterfangen.

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Erst nach ihrer Rückkehr aus den Ferien realisiert sie, dass Mila nicht wieder heimkommt. «Das war eine gezielte Aktion», ist Emely Sidler seither überzeugt. 

Gleichzeitig muss sie gestehen, den Vertrag nicht durchgelesen zu haben. «Diese Frau hat mein Vertrauen ausgenutzt, um mir Mila abzunehmen.» Sie hätte sich nicht einmal verabschieden können.

Es steht Aussage gegen Aussage

Das Problem: Als Sidler Anzeige macht, kann Christine R. der Polizei die Verzichtserklärung vorweisen. Seitdem steht Aussage gegen Aussage.

R. beteuert, immer mit offenen Karten gespielt zu haben: «Als ich Mila übernahm, war ich im achten Monat schwanger und hatte schon zwei Hunde. Es war klar, dass ich sie weitervermitteln würde.»

Zudem legt die Österreicherin SMS-Nachrichten vor, in denen Sidler betont, den Hund abgeben zu wollen. Die Pensionärin bestreitet das nicht: «Mila wuchs als Welpe unter problematischen Bedingungen in Bosnien auf. Deshalb habe ich gehadert!»

Mila kommt nie mehr heim

Doch: Als der Hund ihr dann endlich gehorcht habe, sei er ihr eiskalt abgenommen worden. Den Vorwurf, den Border Collie gar selbst zum Verkauf ausgeschrieben zu haben, bestreitet Sidler vehement. «Das hätte ich doch nie übers Herz gebracht.»

Die Rentnerin kann bis heute kaum schlafen, ist angeschlagen – sie kommt einfach nicht über den Verlust ihres Haustiers hinweg.

Trotzdem wird Mila nie wieder nach Ebikon zurückkehren. BLICK kann die Hündin in ihrem neuen Daheim am Bodensee besuchen. Die neuen Besitzer wollen den Hund auf keinen Fall abgeben.

«Aber wir wären dazu bereit, Frau Sidler an einem neutralen Ort zu treffen, damit sie sich verabschieden kann», sagen sie. Ein schwacher Trost für das einsame Frauchen.

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