Busse bis 100'000 Franken droht
Vater legt mit Störsender Mobilfunk in Luzern lahm

Weil er sich sicher war, dass er Opfer eines Hacker-Angriffs wurde, machte ein Luzerner Vater Gebrauch von einem Störsender. Das kommt ihn jetzt teuer zu stehen: Dem Mann könnte eine Busse von bis zu 100'000 Franken aufgebrummt werden.
Publiziert: 21.12.2023 um 11:55 Uhr
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Aktualisiert: 23.12.2023 um 14:41 Uhr

Anfang Jahr ging in einem Quartier in der Stadt Luzern mobilfunktechnisch gar nichts mehr. Ein Familienvater hatte mit einem Störsender – auch Jammer genannt – den gesamten Mobilfunkverkehr lahmgelegt. Das schreibt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch in einer Mitteilung.

Da der Gebrauch von Störsendern in der Schweiz verboten ist, muss der Mann nun mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken rechnen.

Weil ein Vater aus Luzern Anfang Jahr das Mobilfunknetz in seinem Quartier störte, wird er nun gebüsst.
Foto: Keystone

«Gehackt und abgehört»

Der Mann hat dem Bakom zufolge den Mobilfunkverkehr nicht lange stören können. Er habe von den Jammern Gebrauch gemacht, da ihm seine Nachbarin das Leben schwer gemacht habe. So sollen sein Fernsehempfang, das WLAN und sein E-Mail-Konto gehackt und seine Telefongespräche abgehört worden sein. Offenbar machte der Mann seine Nachbarin dafür verantwortlich.

Nachdem eine entsprechende Meldung eingegangen sei, habe man umgehend Messungen eingeleitet und in der Wohnung des Mannes drei Multi-Band-Störsender lokalisiert. Wie das Bundesamt mitteilt, waren alle drei Jammer in Betrieb.

Störsender sind massive Gefahr für öffentliche Sicherheit

Wie es in der Mitteilung weiter heisst, wollte sich der Mann mit den Störsendern vor dem Hacker-Angriff schützen. Statt nur seines eigenen Netzes wurde jedoch gleich die drahtlose Kommunikation im ganzen Quartier beeinträchtigt.

Bei Jammern handelt es sich um kleine elektronische Geräte, die nicht nur das Mobilfunknetz und den Funkverkehr, sondern auch WLAN-Verbindungen und GPS enorm einschränken können. Laut dem Bakom stellen Störsender eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. So sind beispielsweise Notrufe an Ambulanz, Feuerwehr oder Polizei nicht möglich, wenn Jammer im Spiel sind. Auch die zivile Luftfahrt könne beeinträchtigt werden. (dzc)

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