Luzerner vom Kanton enteignet
Hochwasser-Massnahmen trieben Holzbauer fast in den Ruin

Immer wieder hatte ein Betrieb in Littau LU in den vergangenen Jahrzehnten mit Hochwasser zu kämpfen. Der Kanton reagierte, die Zimmerei musste umsiedeln. Jetzt streiten Firma und Kanton um die finanziellen Folgen der Enteignung.
Publiziert: 01.12.2023 um 19:16 Uhr
70 Zentimeter stand die Buob Holzbau AG beim Jahrhundert-Hochwasser 2005 unter Wasser.
Foto: Screenshot SRF
1/6

Hochwasser war für die Buob Holzbau AG in Littau LU nichts Unbekanntes, schliesslich lag die Zimmerei jahrzehntelang direkt an der Kleinen Emme. 1974 stand die Firma 30 Zentimeter unter Wasser, beim Jahrhundert-Hochwasser 2005 waren es sogar 70 Zentimeter. «Sämtliche Maschinen mussten repariert werden», erinnert sich Mitinhaber Roland Buob in der SRF-Sendung «Schweiz aktuell».

Während der Betrieb die Hochwasser-Bedrohung gelassen hinnahm, störte sich der Kanton daran, dass die Holzbaufirma so schlecht vor Hochwasser geschützt war. 2010 entschieden die Behörden: Die Buob Holzbau AG muss umziehen. 

Zoff um Entschädigung

Ihre Entscheidung teilten die Behörden der Zimmerei erst Jahre später mit. Mittlerweile ist ein Streit um die finanziellen Folgen des Umzugs entbrannt. 

Die Firma produziert nun weiter entfernt vom Fluss.
Foto: Blick-Grafik / Raphael Röthlin

2020 wurde der Holzbauer informiert, die Liegenschaft an der Kleinen Emme sollte innerhalb eines Jahres abgerissen werden. Ein Schock für Roland Buob. «Sollen wir aufhören? Sollen wir weitermachen? Ich wusste es nicht.» Eine Zimmerei umzusiedeln, gelingt nicht im Nu. Buob: «Mit Landerwerb, Baubewilligungen und Bauphase braucht das mindestens zwei Jahre.»

Sechs Millionen Franken musste das Unternehmen für die Zügelei ausgeben. Jetzt fordert Buob 3,5 Millionen Franken Entschädigung vom Kanton, dieser will aber nur 1,5 Millionen Franken zahlen. Ein Fall für die Schätzungskommission.

Tessiner Gericht gönnt enteigneten Architekten keinen Rappen Entschädigung
0:44
Immobilien-Skandal im Tessin:Gericht stimmt Enteignung zu

«Die Höhe einer möglichen Entschädigung in einem Enteignungsfall richtet sich immer nach dem enteigneten Grundstück. Es wird das entschädigt, was enteignet wird und nicht, was neu gebaut wird», erklärt das Luzerner Finanzdepartement gegenüber SRF. 

Landet der Fall vor dem Bundesgericht?

Dass noch kein Geld geflossen ist, brachte die Firma vor ein paar Monaten an den Rand des Ruins. «Wir mussten den ganzen Neubau selber finanzieren. Es wurde eng», berichtet Buob. Als Rettung erwies sich neben neuen Kundenaufträgen auch ein Vorschuss des Kantons über 600'000 Franken.

Buob will für seine Entschädigung kämpfen, notfalls auch bis vor das Bundesgericht ziehen. «Ich habe Zeit», so der Unternehmer. (nad)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?