An Tötung könne er sich nicht erinnern
Serbe (53) muss sich in Luzern wegen Mordes an Ehefrau verantworten

2020 soll er seine Ehefrau gewürgt, geschlagen und dann erstochen haben. Jetzt steht der mutmassliche Täter vor dem Luzerner Kriminalgericht. Das Opfer wollte sich scheiden lassen – und fürchtete um ihr Geld.
Publiziert: 06.02.2024 um 04:59 Uhr
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Aktualisiert: 06.02.2024 um 13:27 Uhr

Ein 53-jähriger Mann aus Serbien muss sich am Dienstag wegen des mutmasslichen Mordes an seiner Ehefrau vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Er soll diese im Juni 2020 in ihrer gemeinsamen Wohnung erstochen haben.

Siebenmal habe der Beschuldigte mit einem Küchenmesser auf den Hals, achtmal auf den Brustkorb des Opfers eingestochen, heisst es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom Dienstag. Davor soll er auf sie eingeschlagen und sie gewürgt haben.

Serbe zeigt sich teilweise geständig

Vor Gericht gab der Mann an, seine Frau habe ihn vor der Tat provoziert und geschlagen. An die Tötung selbst könne er sich nicht erinnern. Ihm sei schwarz vor Augen geworden und er habe erst nachher erkannt, was er angestellt habe. Er zeigte sich teilweise geständig, betonte jedoch nicht zu wissen, wie es dazu gekommen sei. 

Ein 53-Jähriger hat sich wegen des brutalen Mordes an seiner Frau vor dem Luzerner Kriminalgericht zu verantworten.
Foto: imago images/Imaginechina-Tuchong

Der Täter gab an, während eines Aufenthalts in Serbien von der Schwiegermutter geschlagen worden zu sein. Daraufhin habe er diese angezeigt. Als er zurück in die Schweiz gereist sei, sei er deswegen vom Opfer angegriffen worden. Sie habe ihn provoziert, um anschliessend die Polizei rufen zu können.

Es ging auch um Geld

Der Mann wird auch der mehrfachen Veruntreuung beschuldigt. Er soll im Vorlauf an die Tat dem Opfer insgesamt rund 60'000 Franken von dessen Konto entwendet haben. In der Absicht, die güterrechtlichen Ansprüche seiner Frau zu schmälern, hob er auch auf seinen eigenen Konten 432'000 Franken ab und versteckte das Geld.

Als seine Ehefrau bemerkte, dass der Beschuldigte das in der Ehe erworbene Geld beiseiteschuf, leitete diese rechtlichen Schritte ein. Folglich gab er ihr 20'000 Franken in bar zurück, das restliche Geld blieb aber weiter verschwunden.

Der Staatsanwalt plädierte vor Gericht gegen eine Affekthandlung. Er könne seiner Frau nur noch ins Gesicht blicken, wenn diese tot sei, habe er am Tatmorgen seiner Liebhaberin geschrieben. Das sagte der Staatsanwalt den Richtern des Luzerner Kriminalgerichts am Dienstag. Nach der Tat schrieb er ihr schliesslich, er habe seine Frau nun geschlachtet. Dies entspreche einer grossen Kaltblütigkeit. 

Lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert

Der Beschuldigte habe nicht vom Opfer abgelassen, nachdem er bereits mehrmals mit dem Messer auf dieses eingestochen habe. Als dessen Kreislauf bereits kaum mehr vorhanden war, hätte er weitere achtmal auf dessen Brustkorb eingestochen. Diese besonders verwerfliche Art der Tötung erfülle den Tatbestand des Mordes, so der Staatsanwalt.

Es sei kein Motiv ersichtlich, warum sie am Tattag ihren Ehemann hätte provozieren sollen, wie dies der Beschuldigte behauptete. Sie habe während seines Aufenthalts in Serbien ihre Habseligkeiten gepackt und eine neue Wohnung angemietet. Sie sei bereit gewesen, ein neues Leben zu beginnen. Dies hätte der Beschuldigte nicht akzeptieren können.

Laut Anklageschrift wird eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie einen Landesverweis von 15 Jahren gefordert. Der Anwalt der Privatklägerschaft - der drei Kinder des Ehepaars - beantragte einen Schadensersatz von rund 173'000 Franken, eine Ersatzforderung von 29'500 Franken sowie eine Genugtuung von 75'000 Franken pro Kind. 

Die Verteidigerin des Serben hat hingegen auf Totschlag statt Mord plädiert. Der Beschuldigte habe die Tat nicht geplant, vielmehr sei er aufgrund seines emotionalen Erregungszustands nur beschränkt in der Lage gewesen, sein Verhalten zu kontrollieren. Eine «emotionale Kurzschlussreaktion» sei Auslöser für die Tat gewesen. Einerseits habe ihr Mandant zu jener Zeit unter Depressionen gelitten, sei psychisch stark belastet gewesen. Andererseits habe das Opfer den Beschuldigten am Tattag provoziert und ihn tätlich angegangen. (SDA)

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