«Es müssten noch mehr Personen vor Gericht»
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Sessellift-Unglück auf Stoos:«Es müssten noch mehr Personen vor Gericht»

Nach tödlichem Sessel-Absturz im Februar 2020 auf dem Stoos SZ
Drei Angestellte der Stoosbahnen müssen vor Gericht antraben

Drei Menschen verletzten sich teils schwer, eine Person starb später im Spital. Am Mittwoch wurde das Sessellift-Unglück auf dem Stoos vom Februar 2020 vor Gericht verhandelt.
Publiziert: 23.11.2022 um 00:17 Uhr
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Aktualisiert: 23.11.2022 um 17:09 Uhr
Die Beschuldigten vor dem Gerichtsgebäude.
Foto: Philippe Rossier
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Am Mittwoch wurde vor dem Bezirksgericht Schwyz das Sessellift-Unglück, das sich am 6. Februar 2020 am Fronalpstock auf dem Stoos SZ ereignete, verhandelt. Mitarbeiter des Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli wollten nach einem Firmen-Abendessen im Gipfelrestaurant mit dem Sessellift den Heimweg antreten.

Da passierte es: Das Windenseil eines Pistenfahrzeugs streifte einen Sessel, verkeilte sich zwischen die Gehängestange und der Aufhängung und riss ihn vom Förderseil. Die vier Personen im Sessel stürzten meterweit in die Tiefe und verletzten sich dabei teils schwer - eine von ihnen starb im Spital. Vor Gericht waren drei Angestellte der Stoosbahnen unter anderem der fahrlässigen Tötung angeklagt.

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Angeklagte arbeiten noch bei den Stoosbahnen

Der erste Angeklagte arbeitet heute noch bei den Stoosbahnen. Ihm wird vorgeworfen, dass ein Konzept für die Extrafahrt gefehlt habe. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Der Beschuldigte sagte, dass ihn der Vorwurf sehr treffe. Er frage sich: «Warum habe ich diese Gefahr nicht gesehen?»

Auch der zweite Beschuldigte arbeitet noch Teilzeit für die Stoosbahnen. Ihm wird vorgeworfen, dass er jede Station mit einem Angestellten hätte besetzen müssen. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Strafe von sieben Monaten. Der Angeklagte sagte, er habe nicht gewusst, dass die Piste präpariert werde.

Auch der dritte Beschuldigte arbeitet noch für die Stoosbahnen – im Winter. Ihm wird vorgeworfen, dass er als Pistenfahrzeugfahrer gewusst haben soll, was bei der Präparation der Piste in der Nähe des Sessellifts passieren könnte. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine bedingte Geldstrafe von 16'200 Franken und eine zu bezahlende Busse von 4'050 Franken. Der Angeklagte wollte keine Fragen beantworten.

Urteil folgt schriftlich

Der Staatsanwalt verwies auf den Bericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust. Der erste Beschuldigte sei für das Gesamtkonzept der Extrafahrt verantwortlich gewesen. Der zweite Angeklagte habe nicht abgeklärt, ob die Piste präpariert wird. Und der dritte Beschuldigte habe gewusst, dass das Windenseil des Pistenfahrzeugs das Seil des Sessellifts streifen könne.

Der Anwalt der Opfer, Martin Hablützel, sieht weitere Angestellte der Stoosbahnen in der Verantwortung. Zwei Angeklagte seien «Bauernopfer», und der dritte sei inzwischen gar befördert worden. Die Opfer hingegen hätten teils heute noch mit den Unfallfolgen zu kämpfen.

Der Verteidiger des ersten Beschuldigten forderte eine bedingte Geldstrafe von 20'400 Franken. Die Verteidigerin des zweiten Angeklagten plädierte auf einen Freispruch – wie auch der Anwalt des dritten Beschuldigten. Das Gericht will die Urteile schriftlich verkünden.

Ticker Sesselunglück Fronalp

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