Unfall auf dem Stoos – jetzt ist die Ursache geklärt
Windböe hat Frau (60) vom Sessellift geblasen

Im Februar ist eine Spaziergängerin auf dem Stoos vom Sessellift gefallen. Sie wurde erheblich verletzt. Jetzt ist die Unfallursache klar.
Publiziert: 11.03.2024 um 13:02 Uhr

Ein kräftiger Föhn fegte am 10. Februar über die Schweizer Alpen. Für die Skigebiete bedeutete das: Sie mussten zum Teil ihre Bahnen abschalten. Auch auf dem Stoos wehte ein kräftiger Wind.

Der Sessellift, der auf den Fronalpstock führt, wurde deshalb im oberen Bereich leer gefahren. Weiter unten wehte der Wind mit einer Geschwindigkeit von 55 km/h. Damit wurde die Warnstufe von 60 km/h knapp nicht überschritten – die Anlage musste also nicht zwingend abgestellt werden. Allerdings reduzierten die Betreiber das Tempo, um die Unfallgefahr zu reduzieren.

Gegen Masten geschleudert

Kurze Zeit später kam es trotzdem zu einem Unfall: Eine Spaziergängerin (60) wurde auf dem Sessellift von einer Windböe erfasst. Ihr Sessel wurde gegen einen Mast geschleudert, worauf die Frau hinauskatapultiert wurde. Dies berichtet Tele Züri.

Haben die Stoosbahnen angemessen auf die Windgefahr reagiert? Dazu ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft.

Gemäss Informationen der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungstelle (Sust) schaffte es die Frau zunächst, sich an der Fussablage festzuhalten. Schliesslich fiel sie jedoch zu Boden und erlitt einen Beckenbruch. Die Windböe hatte eine geschätzte Geschwindigkeit von 80 bis 90 km/h.

Den Bügel des Sessels hatte die Frau beim Einsteigen geschlossen. Dies zeigen Videoaufnahmen. Die Ermittlungen ergaben allerdings auch, dass die Spaziergängerin einen Rucksack trug, sich zwischen zwei Sitze setzte und die Füsse nicht auf die Ablage stellte – gemäss Sust eine «nicht ideale Sitzposition». Ob diese jedoch zum Sturz beitrug, ist unklar. 

Strafverfahren gegen zwei Bahnmitarbeiter

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz bestätigt gegenüber Tele Züri: «Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass ein Sessel der Sesselbahn Fronalpstock durch den Wind gegen einen Mast geschwungen wurde.» Nun soll geklärt werden, ob die Stoosbahnen angemessen auf den Wind reagiert haben.

Gegen zwei Mitarbeiter, die zum Unfallzeitpunkt Dienst hatten, wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung eröffnet. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. (noo)

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