Gesundheitsversorgung
Uri will gesetzliche Grundlage für E-Patientendossier einführen

Der Kanton Uri hat die Einführung von elektronischen Patientendossiers (EPD) für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Dafür werden derzeit die gesetzlichen Grundlagen erarbeitet.
Publiziert: 23.01.2024 um 11:17 Uhr
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Aktualisiert: 23.01.2024 um 12:03 Uhr

Diese sollen die Zuständigkeiten und Aufgaben regeln, wie die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion des Kantons Uri am Dienstag mitteilt. Nebst stationären Institutionen sollen auch alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden, ein EPD zu führen.

Vorgesehen sei, dass für die Bevölkerung automatisch ein EPD eröffnet werde, dieses jedoch mit einem Widerspruchsrecht verbunden sei, wie der Kanton weiter schreibt. Wer bereits vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage ein EPD eröffnen wolle, könne dies für 15 Franken über die Website der Stammgemeinschaft Post Sanela Health AG tun.

Das Bundesgesetz für das elektronische Patientendossier war 2017 in Kraft getreten. Frühstens per 2027 soll dieses voraussichtlich revidiert werden. Ziel des Bundesrats ist es, die Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung nachhaltig zu verbessern.

Der Kanton Uri will elektronische Patientendossiers einführen. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Neu soll der Kanton die Sicherstellung des Betriebs mindestens einer Stammgemeinschaft im Kantonsgebiet gewährleisten. Die Stammgemeinschaften seien die Betreiber der EPD und hätten mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen.

(SDA)

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