Im Kanton Uri
Künftig können gefährliche Hunde beschlagnahmt werden

Der Urner Landrat hat an der November-Session eine Änderung an der Veterinärverordnung vorgenommen. Neu kann die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt verhaltensauffällige Hunde wenn nötig beschlagnahmen.
Publiziert: 15.11.2023 um 09:15 Uhr
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Aktualisiert: 15.11.2023 um 09:17 Uhr

Wenn Hundehaltende ihrer Pflicht nicht nachkommen, eine Bissverletzung gemeldet wird oder ein schwerwiegender Verdacht auf eine Bedrohung besteht, können neu erforderliche Massnahmen getroffen werden, wie das Parlament am Mittwoch entschied.

Die Änderung wurde nötig aufgrund eines Bundesgerichtsurteils von 2019. Das Gericht hiess die Beschwerde einer Hundehalterin gut, deren verhaltensauffälliger Hund durch den Kanton Uri beschlagnahmt werden sollte. Das Bundesgericht entschied, dass es dem Kanton Uri an einer «ausreichenden gesetzlichen Grundlage» dafür mangle.

Denn in der aktuellen Veterinärsverordnung würde einzig das Treffen von Massnahmen an den Regierungsrat delegiert, was laut Bundesgericht nicht ausreichend sei. Neu wird nun die Aufgabe an den Kantonstierarzt delegiert und die Verordnung mit dem Begriff «Beschlagnahmung» ergänzt, um allfällige Auslegungsfragen zu vermeiden.

Verhaltensauffällige Hunde sollen künftig durch den Kantonstierarzt beschlagnahmt werden können, entschied der Urner Landrat. (Symbolbild)
Foto: WOLFGANG HOPPE

Der Urner Landrat beschloss den Antrag einstimmig mit 54 zu 0 Stimmen.

(SDA)

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