Jetzt wurden sie verhaftet
Teenie-Girls terrorisierten Zug – zwei Verletzte

Eine Mädchengang sorgte in Zug für Terror. Nun wurden die drei Mädchen festgenommen.
Publiziert: 17.05.2023 um 16:22 Uhr
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Aktualisiert: 11.08.2023 um 14:32 Uhr

In der Zuger Innenstadt haben drei junge Frauen an verschiedenen Örtlichkeiten Streit gesucht und Faustschläge sowie Fusstritte ausgeteilt. Das schreibt die Kantonspolizei Zug in einer Mitteilung.

Die Vorfälle ereigneten sich demnach bereits am Abend des 5. Mai zwischen 23:30 und 00:30 Uhr, in der Zuger Innenstadt. Drei Mädchen im Alter von 15 und 16 Jahren fühlten sich von einer anderen Gruppe provoziert, worauf es zu einer tätlichen Auseinandersetzung kam.

Dabei wurden eine 16- und eine 18-jährige junge Frau an den Haaren gerissen sowie mit Fusstritten und Faustschlägen gegen Oberkörper, Rücken und Gesicht traktiert. Die 18-Jährige wurde dabei verletzt und begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung.

Die Mädchen-Gang wurde in Zug handgreiflich (Archivbild)
Foto: Shutterstock

Kurz nach Mitternacht war eine der zuvor bereits involvierten jungen Frauen an einem weiteren Vorfall beteiligt. An der Industriestrasse in Zug hatte sie eine verbale und tätliche Auseinandersetzung mit einer 17-Jährigen. Dabei schlug die 15-jährige Beschuldigte der jungen Frau einen Aschenbecher auf den Hinterkopf. Die 17-Jährige erlitt eine Schnittwunde am Kopf und begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung.

Teenager-Frauen sind geständig

Nachdem sich die Opfer bei der Polizei gemeldet haben, hat der Jugenddienst der Zuger Polizei in Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug die an der Tat beteiligten jungen Frauen ermittelt und an ihrem Wohnort festgenommen. Sie sind geständig, an den Vorfällen beteiligt gewesen zu sein.

Zwei der drei jungen Mädchen sind nicht im Kanton Zug wohnhaft. Sie müssen sich vor der Jugendanwaltschaft ihres Wohnkantons verantworten. Durch den Jugendanwalt des Kantons Zug wurde ihnen ein Rayonverbot für den Kanton Zug auferlegt.

Die im Kanton Zug wohnhafte Jugendliche wurde im Anschluss an die Untersuchungshaft in eine geeignete Institution überführt. (zis)

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