20 Jahre wegen Mordes
Obergericht Zürich bestätigt Urteil gegen 49-Jährigen

Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch einen 49-jährigen Mann wegen Ermordung seiner Ehefrau zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich.
Publiziert: 02.10.2024 um 11:45 Uhr
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Aktualisiert: 02.10.2024 um 14:45 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch einen 49-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt: Der Mann hatte in Zürich-Altstetten seine Frau erstochen. (Symbolbild)
Foto: ENNIO LEANZA
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Am Abend des 13. Oktober 2021 tötete der Beschuldigte seine 30-jährige Ehefrau mit zehn Messerstichen vor ihrem Haus-Eingang in Zürich-Altstetten. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann im Oktober 2023 wegen Mordes zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe. Es ordnete eine 15-jährige Landesverweisung des Türken an.

Der Beschuldigte focht das Urteil an. Sein Verteidiger plädierte auf eine Einstufung der Tat als Totschlag und eine maximal fünfjährige Freiheitsstrafe. Sein Mandant habe unter grosser seelischer Belastung gehandelt.

Frau habe ihn beschimpft und beleidigt

Der 49-Jährige bestritt nicht, den Tod der Frau zu verantworten. Er machte aber geltend, er habe die Frau zufällig aus dem Auto gesehen und habe mit ihr über die beiden gemeinsamen Kinder reden wollen. Sie habe ihn aber einmal mehr beschimpft und beleidigt. Und sie habe ihn mit einem Messer verletzt. Ab dann habe er keine Erinnerung mehr, auch nicht an die Tat.

Die Staatsanwältin erhob Anschlussberufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts. Sie forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Laut Anklage kam der Mann bereits mit Tötungsabsicht. Er habe die von ihr angestrebte Scheidung nicht akzeptiert.

Verurteilter bezeichnet Verfahren als «ein Theater»

Nachdem die vorsitzende Richterin das Urteil eröffnet hatte, verlangte der Beschuldige das Wort. Die Richterin bat ihn, bis nach der mündlichen Begründung zu warten, die eigens für ihn übersetzt werden sollte. Daraufhin wurde der Beschuldigte laut. Die Begründung interessiere ihn nicht, es sei nicht richtig gearbeitet worden. Bloss, weil er Ausländer sei, wolle man ihn «kaputt machen».

Das Verfahren sei «ein Theater». Nichts sei bewiesen. Er werde jetzt gehen. Die Richterin und sein Verteidiger versuchten vergeblich, ihn zu beruhigen. Flankiert von zwei Polizisten verliess er den Gerichtssaal.

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