79-Jährige starb nach Streit
Rentner-Schubserin (31) beschimpft Mutter als Schlampe

Die 31-jährige Frau, die beschuldigt wird, eine Rentnerin heftig zu Boden gestossen zu haben, hat am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich auf keine Frage geantwortet. Umso lauter wurde sie am Rande der Verhandlung im Korridor des Gerichtsgebäudes.
Publiziert: 19.08.2019 um 06:27 Uhr
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Aktualisiert: 19.08.2019 um 14:24 Uhr
Ort des Geschehens: Die Haltestelle Zehntenhausplatz in Zürich-Affoltern.
Foto: google stree

Am heutigen Montag steht eine Bernerin vor dem Bezirksgericht Zürich. Es geht um einen Vorfall aus dem Jahr 2018. Im Rahmen eines Streites schubste die heute 31-Jährige eine 79-Jährige zu Boden. Die Seniorin starb später im Spital. (BLICK berichtete)

Ein kausaler Zusammenhang zwischen Sturz und Tod der betagten Frau war offenbar nicht rechtsgültig zu beweisen. Was die eigentliche Todesursache war, kommt möglicherweise an der Verhandlung zur Sprache. Im Prozess geht es jedenfalls nicht um ein Tötungsdelikt.

Sie schimpfte laut im Gerichtssaal

Während die Schweizerin am Morgen von einer Polizistin und einem Polizisten zum Verhandlungssaal geführt wurde, verlangte sie lauthals und wortreich einen anderen Anwalt. Ihre Mutter, die sie beruhigen wollte, beschimpfte sie als Schlampe. Mit ihrem Freund - Vater eines gemeinsamen dreijährigen Buben - führte sie ebenfalls einen heftigen Wortwechsel.

Im Gerichtssaal machte die Beschuldigte dann Gebrauch von ihrem Recht auf Aussageverweigerung. Sie habe im Gang alles gesagt, was sie habe sagen wollen, erklärte sie und verstummte. Auf keine Frage gab sie Antwort, starrte nun den Richter unverwandt an.

In ihrem Namen beantragte der amtliche Verteidiger seine eigene Entlassung. Er widersetze sich diesem Wunsch seiner Klientin nicht. Weil die Beschuldigte den Antrag nicht begründete, sah das Gericht keinen Grund für einen Wechsel.

Stationäre Behandlung nötig

Auch im weiteren Verlauf der Verhandlung schwieg die Beschuldigte beharrlich, schnaubte nur hin und wieder verächtlich. Wie bekannt wurde, hatte sie bereits in der Untersuchung gegenüber dem Staatsanwalt und dem psychiatrischen Gutachter geschwiegen.

Dieser hatte sich deshalb auf anderes zu stützen und diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie. Er stellte eine hohe Rückfallgefahr fest. Die Schuldfähigkeit der Frau stufte er als hochgradig vermindert ein. Nötig sei eine stationäre Behandlung.

Nach der ergebnislosen Befragung zur Person folgten Fragen zur Tat. Nun ergriff die Beschuldigte das Wort: «Ich habe meinem Anwalt alles gesagt, was passiert ist», erklärte sie mit schriller Stimme. Weiter habe sie nichts zu sagen. «Ist das nun allen klar?» Sie sage nichts weiter, «dafür habe ich einen amtlichen Anwalt»:. Hätte sie Geld, dann «hätte ich einen privaten Anwalt».

Tod der Rentnerin in Kauf genommen

Der Staatsanwalt wirft der 31-Jährigen vor, im Mai 2018 an einer Bushaltestelle in Zürich-Affoltern eine 79-jährige Frau derart gestossen zu haben, dass sie stürzte und sich mittelschwer verletzte. Dabei habe die Beschuldigte gewollt oder zumindest in Kauf genommen, dass die Rentnerin schwere oder gar lebensgefährliche Verletzungen erleide.

Er verlangt eine Verurteilung der Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung, eine unbedingte zweijährige Freiheitsstrafe sowie die Einweisung in eine psychiatrische Klinik.

Dass die betagte Frau drei Tage nach dem Vorfall starb, lastet er der Beschuldigen nicht an - ein direkter Zusammenhang lasse sich nicht rechtsgültig beweisen. Die Frau erlag inneren Blutungen nach einer Gewebespaltung in der Aorta.

Freund hatte zuvor Streit mit ihr

Bei dem Vorfall waren Passanten in der Nähe, welche beobachteten, wie die junge Frau schreiend die Strasse entlang zur Haltestelle lief und die Rentnerin anrempelte. Die Gestossene sagte danach, sie sei von hinten heftig gestossen worden. Den eigentlichen Stoss beobachtete niemand.

Der Verteidiger plädierte auf vollumfänglichen Freispruch und eine Haftentschädigung für seine Klientin, die zurzeit in Sicherheitshaft sitzt. Der Stoss lasse sich nicht beweisen, die Beschuldigte weise den Vorwurf zurück. Allenfalls sei sie wegen einfacher Körperverletzung zu maximal sieben Monaten Freiheitsentzug zu verurteilen. Auf eine Klinikeinweisung sei zu verzichten.

Anstelle des ihr zustehenden Schlusswortes verlangte die Beschuldigte wortreich die Befragung ihres Freundes. Dieser hatte in einem Brief der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, vor dem Vorfall habe er Streit mit seiner Freundin gehabt. Sie habe ihm die Handtasche ins Gesicht geschlagen und sei sehr aufgebracht davongelaufen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. (SDA)

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