Auf dem Weg in die Schule
Unbekannter wollte Mädchen im Kanton Zürich entführen

Ein Unbekannter hat im Kanton Zürich versucht, ein Mädchen zu entführen. Der Täter ist geständig. Jetzt hat sich das Bezirksgericht Dielsdorf mit dem Vorfall befasst.
Publiziert: 22.12.2023 um 11:11 Uhr
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Aktualisiert: 22.12.2023 um 12:01 Uhr
Ein Mann hat im Kanton Zürich versucht, ein Mädchen zu entführen. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
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Das Mädchen ist gerade auf dem Weg in die Schule. Plötzlich packt sie ein Mann, drückt ihr ein mit Zwetschgenschnaps getränktes Tuch aufs Gesicht. Sein Ziel: Er will das Kind entführen. Womit er nicht gerechnet hat: Das neun Jahre alte Mädchen wehrt sich mit aller Kraft. Schliesslich lässt der Mann los, sie flüchtet.

Dieser Vorfall ereignete sich vor mehr als vier Jahren im Kanton Zürich und landete kürzlich vor dem Bezirksgericht Dielsdorf, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet. Die Behörden brauchten einige Zeit, um den Täter ausfindig zu machen. Er ist geständig. Bei den Ermittlungen entdeckten die Fahnder auf dem Computer des Mannes einige Bilder mit kinderpornografischem Inhalt. 

Wie die Mutter vor Gericht deutlich machte, hat der Vorfall bis heute Auswirkungen auf ihr Kind. Der Angeklagte schwieg derweil vor Gericht, liess seinen Verteidiger reden. Dieser forderte einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten Entführung und der Pornografie.

Die kinderpornografischen Aufnahmen spielte der Anwalt als «unbewussten Beifang» aus dem Internet herunter. Es handle sich um zwischengespeicherte Dateien, von denen sein Mandant keine Kenntnis gehabt haben soll. Das Verhalten seines Klienten sei zwar verwerflich und nicht zu akzeptieren, als versuchte Entführung aber nicht strafbar. 

6000 Franken Genugtuung

Das Gericht sah das anders. Der Mann in den Vierzigern, der zum Tatzeitpunkt mittelgradig vermindert schuldfähig war, wurde der versuchten Entführung schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der Pornografie wurde der Angeklagte freigesprochen. Man könne ihm nicht nachweisen, von den zwischengespeicherten Dateien gewusst zu haben, so der Richter.

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Als Strafmass legt das Gericht letztlich eine Freiheitsstrafe von acht Monaten fest, deren Vollzug aufgeschoben wird. Hinzu kommen ein Kontaktverbot und eine Genugtuung in Höhe von 6000 Franken. «Durch Ihre Handlung haben Sie das Sicherheitsgefühl des Mädchens jäh zerstört», sagte der Richter zum Beschuldigten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Dass Unbekannte Kinder entführen wollen, kommt immer wieder vor. In Elternforen kursieren deshalb immer wieder Warnungen vor Männern, die angeblich Kinder ansprechen. Ein Fall, über den Blick jüngst berichtete, ereignete sich in Oberwil BE. Dort soll ein Maskierter eine Jugendliche in ein Auto gezerrt haben. Zwei junge Männer beobachteten das Geschehen und eilten dem Mädchen zu Hilfe. Die Kantonspolizei Bern hat Ermittlungen aufgenommen. (nad)

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