BMW-Amok wegen versuchten Mordes angeklagt
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Polizistin verletzt:Interview mit Ralph Hirt über die Verfolgungsjagd

Beinahe Polizistin totgefahren
Schweizer BMW-Amok wegen versuchten Mordes angeklagt

Eine Verfolgungsjagd endete im Oktober 2019 tragisch. Ein Auto-Dieb (20) donnerte mit einem gestohlenen BMW in eine Strassensperre und verletzte dabei eine Polizistin (39) lebensgefährlich. Dafür muss sich der Mann nun wegen versuchten Mordes verantworten.
Publiziert: 04.06.2021 um 09:29 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2021 um 11:43 Uhr
Hier wird der gestohlene BMW im Oktober 2019 abgeschleppt.
Foto: BLICK
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Nichts hielt ihn auf. Im Oktober 2019 bretterte ein Auto-Dieb mit einem gestohlenen schwarzen BMW der Luxusklasse über die Tösstalstrasse in Winterthur ZH – verfolgt von einem zivilen Fahrzeug der Polizei.

Eine Strassensperre sollte den damals 20-Jährigen stoppen. Vergeblich! Er drückte weiter aufs Gas und durchbrach die Sperre. Dabei wurde eine Polizistin (39) lebensgefährlich verletzt. Sie wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und blieb verletzt am Boden liegen. Eine weitere Polizistin konnte sich in letzter Sekunde in Sicherheit bringen.

BMW hatte er aus einer Garage gestohlen

Der Rowdy machte sich aus dem Staub, konnte aber später in Hofstetten ZH schliesslich doch gestoppt werden. Nach der Amok-Fahrt hat die Staatsanwaltschaft Zürich nun Anklage gegen den Schweizer erhoben.

Neben versuchten Mordes, Diebstahls und weiterer Delikte werden dem Mann auch verschiedene qualifizierte Strassenverkehrsdelikte zur Last gelegt, die er mit dem gestohlenen BMW zwischen dem Fahrzeugdiebstahl und seiner Verhaftung in verschiedenen Kantonen begangen haben soll, wie die Behörde in einer Mitteilung schreibt. Der Rowdy befindet sich seit seiner Festnahme in Haft.

Den BMW hatte aus einer Garage in Neftenbach ZH gestohlen. Daraufhin habe man das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben und Strassensperren eingerichtet. Die Polizei entdeckte den gestohlenen Boliden schliesslich, fuhr verdeckt hinterher. An der Strassensperre kam es schliesslich zum Showdown – mit fatalen Folgen für die Polizistin.

Mit welchem Strafmass der Schweizer bestraft werden soll, gibt der Staatsanwalt erst beim Prozess bekannt. Das Datum für die Verhandlung steht noch nicht fest. (jmh)


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