Beschwerde abgewiesen
Zürcher Polizist gefeuert, weil er sich gegen Corona-Massnahmen wehrte

Ein Zürcher Polizist, der sich auf einer Internet-Plattform gegen Covid-Massnahmen engagierte, wurde nach seiner fristlosen Entlassung vom Bundesgericht abgewiesen.
Publiziert: 26.02.2024 um 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 26.02.2024 um 12:22 Uhr

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Zürcher Polizisten gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen. Der Betroffene engagierte sich aktiv auf einer Internet-Plattform von Gegnern der Covid-Massnahmen. Darauf wurden Beamte aufgerufen, ihre Dienstpflichten zu verletzen und Bürger angehalten, Strafanzeigen gegen Polizisten zu erstatten.

Der Beschwerdeführer war seit 2008 bei der Kantonspolizei angestellt und absolvierte ab Mai 2021 ein Praktikum bei einem Dienst der Kriminalpolizei. Einige Monate später, im November 2021, wurde er wegen Verletzung der Treuepflicht fristlos entlassen. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Er stellte Formular für Anzeigen gegen Kollegen online

Seine Vorgesetzten warfen ihm sein Engagement auf der Plattform «Wir für Euch» vor. In anonymen Beiträgen kritisierte darauf eine Vereinigung von Polizistinnen und Polizisten, dass die Verpflichtung zur Vorlage von Covid-Zertifikaten rechtswidrig, unverhältnismässig und schädlich sei. Polizisten machten sich dadurch des Missbrauchs ihrer Autorität und der Nötigung schuldig.

Ein Zürcher Polizist wurde fristlos entlassen, weil er sich gegen Corona-Massnahmen engagierte.
Foto: KEYSTONE/Walter Bieri
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Die Website empfahl Normalbürgern, Strafanzeige gegen Beamten einzureichen, die Covid-Zertifikate einforderten. Zu diesem Zweck wurde ein Formular «Strafanzeige Nötigung/Amtsmissbrauch» online gestellt. Die Analyse der Metadaten ergab, dass dieses Formular vom Beschwerdeführer aufgeschaltet worden war.

Kein einfacher Teilnehmer

Aus dem Urteil des Bundesgerichts geht weiter hervor, dass der Beschwerdeführer seine Aussagen im Laufe der Befragungen mehrmals änderte, insbesondere was den Verfasser des Anzeige-Formulars betrifft.

Das Zürcher Verwaltungsgericht ist laut Bundesgericht ohne Willkür zum Schluss gelangt, eine Änderung des Formulars unmittelbar nach seiner Befragung zeige, dass er kein einfacher Teilnehmer innerhalb einer Newsgroup war. Sie deutete darauf hin, dass er den Administratoren nahe stand oder sogar selbst einer war. (SDA)

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