Beschwerde im «Fall Carlos» abgewiesen
Zu gefährlich! Brian bleibt weiter in U-Haft

Das Zürcher Obergericht hat eine Beschwerde von Brian gegen die erneute Untersuchungshaft abgelehnt. Der 27-jährige Straftäter muss somit bis auf Weiteres im Gefängnis bleiben.
Publiziert: 15.12.2022 um 14:24 Uhr
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Aktualisiert: 15.12.2022 um 17:38 Uhr
Der Häftling Brian Keller muss weiterhin in U-Haft bleiben. Seine Beschwerde wurde abgewiesen.
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Der berühmteste Häftling der Schweiz bleibt weiterhin hinter Gittern. Brian Keller (27) alias Carlos hatte nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft von Anfang November, wonach er erneut in U-Haft müsste, eine Beschwerde eingereicht. Doch das Obergericht Zürich hat diese abgewiesen, wie es in einer Mitteilung am Donnerstag heisst.

Am 31. Oktober hatte das Obergericht Zürich angeordnet, dass der Beschuldigte im hängigen Berufungsverfahren aus der Sicherheitshaft entlassen wird. Doch aus dem Weg in die Freiheit wurde nichts.

Obergericht geht von Wiederholungsgefahr aus

Aufgrund weiterer Deliktsvorwürfe in einem neuen Untersuchungsverfahren versetzte ihn das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft hin am 8. November erneut in Untersuchungshaft. Und dort bleibt er vorerst auch. Weil bei ihm von Wiederholungsgefahr auszugehen sei.

Brian Keller werden unter anderem versuchte schwere Körperverletzung sowie mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen. Diese Straftaten soll er ab November 2018 während der Inhaftierung in der JVA Pöschwies verübt haben. Sowohl die Vorinstanz als auch das Obergericht bejahten den dringenden Verdacht der Tatbegehung.

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«…dass er zumindest in bestimmten Stresssituationen zu aggressivem Verhalten neigt.»
Obergericht Zürich
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Keller ist wegen versuchter schwerer Körperverletzung vorbestraft und bereits mehrfach durch übermässige Gewaltanwendung gegenüber Anstalten und Personen aufgefallen. Zudem ist bekannt, dass er zumindest in bestimmten Stresssituationen zu aggressivem Verhalten neigt. Es bestehe daher die ernstzunehmende Gefahr, dass er im Falle einer Haftentlassung erneut schwere Körperverletzungsdelikte verüben könnte, heisst es in der Medienmitteilung.

Die Beurteilung der Rückfallgefahr wurde mithilfe der letzten forensisch-psychiatrischen Begutachtung aus dem Jahr 2019 getroffen. Demnach wurde bei ihm eine mit den Straftaten in Zusammenhang stehende psychische Störung vorgefunden.

Verteidigung zieht Entscheid ans Bundesgericht weiter

Die Staatsanwaltschaft wurde jedoch angewiesen, eine ergänzende gutachterliche Risikobeurteilung einzuholen. Dies wegen der seitherigen Entwicklung von Brian Keller. Bis zu deren Vorliegen geht das Obergericht einstweilen von Wiederholungsgefahr aus.

Eine sofortige Haftentlassung fällt angesichts des vom Beschwerdeführer ausgehenden Risikos schwerer Körperverletzungsdelikte derzeit ausser Betracht. Brians Anwälte ziehen den Entscheid ans Bundesgericht weiter. «Der Entscheid markiert ein weiteres Kapitel in der Justizposse rund um unseren Mandanten. Die Zürcher Justiz nimmt Brian mit dieser Haft schon wieder jede Chance auf ein Leben in Freiheit», sagt Rechtsanwalt Philip Stolkin.

Die Verteidigung kritisiert, dass Brian aufgrund von Rückfallgefahr und wegen Taten in U-Haft bleiben muss, die ohnehin hinter Gefängnismauern stattfanden: «Alle Delikte, die Brian vorgeworfen werden, fanden, wenn überhaupt, innerhalb der Gefängnismauern statt und waren gegen Aufseher gerichtet. Weshalb sollte er da eine Gefahr in Freiheit sein?», wird Rechtsanwalt Thomas Häusermann in einer Mitteilung zitiert. (man/noo)

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