Betrüger mussten sich vor Gericht in Bülach ZH verantworten
Dreiste Entsorgungsfirma prellt Gemeinde um über 30'000 Franken

Eineinhalb Jahre lang entsorgte ein Kehrichtunternehmen nicht nur seinen eigenen, sondern auch fremden Abfall auf Kosten einer Gemeinde im Bezirk Bülach. Über 30'000 Franken flossen dabei in ihre Taschen. Jetzt wurden die Beschuldigten verurteilt.
Publiziert: 01.11.2023 um 15:24 Uhr
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Aktualisiert: 01.11.2023 um 18:47 Uhr

Statt wie vereinbart den Abfall einer Gemeinde im Bezirk Bülach einzusammeln, belud ein Entsorgungsunternehmen den Wagen mit tonnenweise fremdem Müll. Trotzdem schreckte die Firma nicht davor zurück, der Gemeinde die gesamte Ladung zu verrechnen.

Neben dem Kehricht ihrer Haushalte zahlte die Gemeinde für den Betriebsmüll des Entsorgers, den Abfall eines Fast-Food-Lokals und dem eines Einkaufszentrums. Eineinhalb Jahre blieb die dreiste Masche des Unternehmens unbemerkt.

Inzwischen hat die Gemeinde aber Strafanzeige gegen die Firma eingereicht. Am Montag mussten sich die Verantwortlichen vor Gericht verantworten. Das berichtet der «Zürcher Unterländer».

Statt wie vereinbart den Kehricht der Gemeinde zu entsorgen, belud eine Entsorgungsfirma den Wagen mit eigenem und fremdem Müll – und stellte alles der Gemeinde in Rechnung. (Symbolbild)
Foto: zVg

Beschuldigte kassierten doppelt ab

Der Betrug kam die Gemeinde teuer zu stehen. So soll das Unternehmen pro zusätzliche Tonne 73 Franken für den Transport verlangt haben. Über 30'000 Franken seien dabei in die Taschen der Unterländer Firma geflossen, so der Vorwurf der Staatsanwältin.

Als wäre das nicht schon unverschämt genug, kassierte das Entsorgungsunternehmen teilweise auch doppelt ab. So stellte die Firma die Entsorgung des Mülls auch dem Fast-Food-Lokal und dem Einkaufszentrum in Rechnung.

Anwälte suchen nach Ausreden

Die drei Mitglieder der Geschäftsleitung gaben sich am Montag vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Bülach wortkarg. Die Schweizer im Alter zwischen 35 und 39 Jahren wollten sich zur Sache nicht äussern. Lediglich ihre Anwälte nahmen Stellung und suchten nach Ausreden.

Laut dem Anwalt des damaligen Geschäftsleiters war es gemäss Vertrag mit der Gemeinde gestattet gewesen, auch fremde Abfälle einzusammeln. Die Verantwortlichen hätten zudem die Absicht gehabt, das Geld für die Entsorgung des «fremden Mülls» zurückzuerstatten.

«Es war vereinbart, dass die Gemeinde vorerst für alles zahlt und dann vom Entsorger Geld für das fremde Material zurückerhält», so der Anwalt laut Bericht vor Gericht. Wegen eines «sehr fehleranfälligen Systems» sei bei dieser Rückvergütung jedoch ein Fehler geschehen. Die Verantwortlichen hätten aber nie bösartige Absichten gehabt.

Beschuldigte hätten genau gewusst, dass sie zu viel verrechnet haben

Weiter argumentierten die Anwälte der Beschuldigten, dass die Firma auch im Auftrag anderer Gemeinden entsorgt hätten und in keinem anderen Fall Verfehlungen festgestellt wurden.

Trotz der Bemühungen der Anwälte der Angeklagten, kam der Richter zum Schluss, dass sich die Beschuldigten dessen bewusst waren, dass der Gemeinde zu viel in Rechnung gestellt wurde.

Das Gericht sprach die drei Männer deshalb im Sinne der Anklage für schuldig. Sie wurden wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von jeweils 90 Tagessätzen zwischen 90 und 150 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.

Das Entsorgungsunternehmen, das sich den Betrug zuschulden kommen liess, gibt es inzwischen nicht mehr. Anfang 2021 hat die Firma die Geschäftsbereiche Logistik und Recycling an ein anderes Unternehmen verkauft. (dzc)

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