Burkinis erlaubt
In unsere Badis darf man auch so

ZÜRICH – Für das Zürcher Sportamt ist klar: Auch gläubige Musliminnen sollen Sport treiben dürfen. Deshalb sind Burkinis im Hallenbad zugelassen.
Publiziert: 26.02.2010 um 10:56 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:21 Uhr

An diesen Anblick muss man sich erstmal gewöhnen. Völlig verhüllt, schwimmt eine Muslimin durch das Becken des Schwimmbad Geiselweid in Winterthur. Was sie trägt ist keine Neoprenanzug. Die Frau trägt einen Burkini.

Die für das Schwimmen abgewandelte Burka bedeckt den gesamten Körper, nur Gesicht, Hände und Füsse sind unverhüllt. (siehe Box rechts)

«Rückschritt ins 18. Jahrhundert»

«Das ist doch ein Rückschritt ins 18. Jahrhundert», mokiert sich ein älterer Herr im «Landboten». Damals hätten die Frauen auch Ganzkörper-Badeanzüge tragen müssen.

Doch Dave Mischler vom Zürcher Sportamt sieht das anders: «Das ist ein Badekleid und somit vorschriftsgemäss. Wir wollen niemanden diskriminieren und wer sich an die Vorschriften hält, darf das Bad benutzen.»

Den strenggläubigen Musliminnen ist es nicht erlaubt, in einem knappen Badeanzug oder einem Bikini zu schwimmen. Da bleibt nur noch der Burkini. «Uns ist es wichtig, dass die Leute Sport treiben, egal welcher Religion sie angehören», sagt Mischler. Schliesslich herrsche Religionsfreiheit.

Öffnungszeiten nur für Frauen

In der Stadt Zürich geht man sogar noch einen Schritt weiter. Dort erlaubt man nicht nur Burkinis, sondern es gibt spezielle Öffnungszeiten für Frauen, die nur unter ihresgleichen schwimmen wollen. (gca)

Burkini
Der Burkini ist eine Abwandlung der Burka, welche den Musliminnen erlaubt, in öffentlichen Bädern zu schwimmen. Es ist aus Elasthan gefertigt, dem gleichen Stoff wie gängige Badehosen.
Der Burkini ist eine Abwandlung der Burka, welche den Musliminnen erlaubt, in öffentlichen Bädern zu schwimmen. Es ist aus Elasthan gefertigt, dem gleichen Stoff wie gängige Badehosen.
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Burka in der Schweiz erlaubt
BERN – Der Bundesrat will auch weiterhin kein Burka-Verbot. Denn in der Schweiz gibt es nur wenige Frauen, die einen Ganzkörperschleier tragen. Die Regierung schätzt ihre Zahl auf etwa hundert. Wie der Bundesrat heute in einer Antwort auf eine Interpellation von CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS) schreibt, will er auch keinen Unterschied zwischen Burka-Trägerinnen aus der Schweiz und dem Ausland machen. Dies würde dem Gleichbehandlungsgebot widersprechen.
Zwar ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein komplett verschleiertes Gesicht ein Integrationshindernis darstellen kann. Gleichzeitig ermögliche es aber diesen Frauen, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen. Ohne Schleier würden sie bloss zu Hause weggeschlossen. (SDA)
BERN – Der Bundesrat will auch weiterhin kein Burka-Verbot. Denn in der Schweiz gibt es nur wenige Frauen, die einen Ganzkörperschleier tragen. Die Regierung schätzt ihre Zahl auf etwa hundert. Wie der Bundesrat heute in einer Antwort auf eine Interpellation von CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS) schreibt, will er auch keinen Unterschied zwischen Burka-Trägerinnen aus der Schweiz und dem Ausland machen. Dies würde dem Gleichbehandlungsgebot widersprechen.
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