Polizei büsst Paar wegen Verletzung der Abstandsregel
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Gaga-Corona-Verbot in Zürich
Polizei büsst Paar wegen Verletzung der Abstandsregel

Die Covid-19-Verordnung schreibt einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum vor. Absurd: In Zürich büsst die Polizei deswegen sogar Paare.
Publiziert: 15.05.2020 um 13:33 Uhr
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Aktualisiert: 29.04.2021 um 09:54 Uhr

Die Covid-19-Verordnung kennt kein Pardon: «Bei Ansammlungen von bis zu fünf Personen ist zwischen den einzelnen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.» Dabei gibt es keine Ausnahmen – auch nicht bei Paaren oder Familien.

Wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet, hat die Stadtpolizei Zürich deshalb bereits mehrere Paare gebüsst. Die Stadtpolizei Zürich bestätigt zumindest einen der Vorfälle. «Es gibt jedoch eine interne Weisung, Paare oder Familien mit Nachsicht zu behandeln», sagt Sprecher Marco Cortesi auf Anfrage von BLICK.

Hundert Franken Strafe – pro Person

Der Zeitungsbericht beschreibt den Fall einer jungen Anwältin aus Zürich. Die Frau sagt, sie sei von der Stadtpolizei wegen Verletzung der Abstandsregeln gebüsst worden, obwohl sie seit eineinhalb Jahren mit ihrem Partner im gleichen Haushalt lebe. Passiert ist es am Karfreitag: Nach einer Velotour machte das Paar Pause auf der Wiese beim Gemeinschaftszentrum Wipkingen. Dort sassen die beiden laut der Frau nebeneinander, jedoch bewusst mit einem Abstand von mehreren Metern zu allen anderen Personen.

Menschen geniessen das schöne Wetter nach der Lockdown-Lockerung beim Gemeinschaftszentrum Wipkingen in Zürich.
Foto: Siggi Bucher
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Ein erster Polizist habe das Paar laut der Frau gewähren lassen, als sie erklärt habe, dass man zusammen wohne. Später habe die Polizei mittels Lautsprecherdurchsage Bussen angedroht. Die Frau machte sich angeblich darüber nicht weiter Gedanken, weil sie dachte, die Situation mit dem Polizisten geklärt zu haben. Schliesslich wurde das Paar trotzdem von einem anderen Ordnungshüter gebüsst. Die Strafe: Hundert Franken – pro Person.

Einsprache erfolglos

Gegen die Busse erhob die Anwältin beim Online-Bussenschalter der Stadtpolizei Einspruch. Vor wenigen Tagen erhielt sie einen abschlägigen Bescheid: Sie und ihr Partner müssen die Ordnungsbussen von je hundert Franken bezahlen. «Die Vorgabe zum Mindestabstand von Personen ist im öffentlichen Raum auch von grösseren Familien oder Haushaltsgemeinschaften einzuhalten», heisst es im Schreiben, das der NZZ vorliegt.

«In welchem Verhältnis die Beteiligten stehen, spielt keine Rolle», bestätigt Stadtpolizei-Sprecher Cortesi. «So ist das Gesetz. Die Busse ist insofern rechtmässig.» Im konkreten Fall sei es jedoch darum gegangen, dass die Polizei den Park räumen musste. Es hätten sich zu viele Menschen dort aufgehalten. «Das Paar weigerte sich, der Aufforderung Folge zu leisten. Deshalb hätten die Polizisten die beiden auch wegen Nichtbefolgen einer polizeilichen Anweisung verzeigen können.» Das wäre laut Cortesi teurer geworden als die Ordnungsbusse wegen Nichteinhaltens des Mindestabstands. «Insofern haben wir hier sogar noch Milde walten lassen.»

Ausnahmen nur bei Kindern, Menschen mit Behinderung

Laut dem Zeitungsbericht kam es in Zürich bereits zu zwei ähnlichen Fällen. Dabei habe die Polizei zwei Teenager gebüsst, weil sie mit ihrem Partner auf einer Bank sassen. Allerdings hätten die Beteiligten in diesen Fällen nicht zusammen gewohnt.

Grenzwacht überrumpelt Liebespaar mit Helikopter
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Bei Picknick an grüner Grenze:Grenzwacht überrumpelt Liebespaar mit Helikopter

Die Gaga-Bussen in Zürich machen eine absurde Ungenauigkeit der Covid-19-Verordnung deutlich: Die Polizei kann demnach sogar Paare büssen, die Hand in Hand miteinander spazieren. «Die Vorgabe zum Mindestabstand von Personen ist im öffentlichen Raum auch von grösseren Familien oder Haushaltgemeinschaften einzuhalten», heisst es dazu in den Erläuterungen der Covid-19-Verordnung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Ausgenommen sind davon nur wenige Konstellationen. «Zu denken ist zum Beispiel an eine Mutter, die ihr Kleinkind an der Hand führt oder eine Frau, welche ihren gehbehinderten Partner beim gemeinsamen Spaziergang stützt», wie es weiter heisst.

«Die Polizei kann auch Paare oder Familien büssen, die den Mindestabstand in der Öffentlichkeit nicht einhalten», sagt Cortesi dazu. «Aber wir lassen hier Augenmass und Verhältnismässigkeit walten.» (noo)

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