Greis vor Gericht
Mädchen sollten an Schamhaaren von 90-Jährigem ziehen

Mehrmals präsentierte sich ein alter Mann jungen Mädchen unten ohne und fragte sie, ob sie seinen Intimbereich berühren wollte. Dafür musste er sich nun vor Gericht verantworten.
Publiziert: 29.12.2023 um 16:02 Uhr

Vier Mädchen im Grundschulalter besuchten einen heute über 90-jährigen Mann in den Jahren 2020 bis 2022. Da sich der Mann in seiner Wohnung mehrheitlich «unten ohne» präsentierte, sahen die Mädchen so auch seinen Penis, berichtet der «Landbote»

Dafür musste der Mann nun vor dem Bezirksgericht Winterthur vorstellig werden. Der Beschuldigte habe eines der Mädchen gekannt, die Rolle eines Ersatz-Opas eingenommen. Deswegen habe dieses auch Schulfreundinnen mitgenommen. Der Mann habe sich, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, «aus sexuellen Motiven» entblösst und sich deshalb «des mehrfachen Exhibitionismus» schuldig gemacht. 

Der Mann habe, so die Vorwürfe laut dem «Landboten» weiter, mehrmals zwei der Mädchen gefragt, ob sie an seinen Schamhaaren ziehen oder seinen Penis anfassen wollten. Die Mädchen hätten Nein gesagt, woraufhin es der Mann dabei bewenden liess. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb auch versuchte sexuelle Handlungen mit einem Kind vor. 

Ein älterer Mann posierte unten ohne vor den Mädchen. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

«Keine Erektion möglich»

Der Mann beantwortete vor Gericht keine Fragen zu den Vorwürfen. Er verlas jedoch eine Erklärung, sagte, die Mädchen hätten ihn aus eigenem Antrieb besucht. In seiner Wohnung bewege er sich aus Gewohnheit nackt, sexuelle Absichten habe er keine gehabt. «Eine Erektion ist schon lange nicht mehr möglich, und ich verspüre auch keine sexuellen Empfindungen», so der Mann. Sollte sich ein Mädchen belästigt gefühlt haben, entschuldige er sich dafür. Die Mädchen seien teilweise unangemeldet in seine Wohnung geplatzt, er sei überrascht worden. 

Während die Verteidigung einen Freispruch und eine Entschädigung von 9600 Franken für die 48 Tage Untersuchungshaft forderte, plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe, beides bedingt. Ausserdem forderte die Staatsanwaltschaft ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.

Schuldspruch – aber kein Gefängnis

Das Gericht sprach den Mann am Ende schuldig. Es verzichtete auf Gefängnis, verhängte aber eine bedingte Geldstrafe von 5400 Franken und das Tätigkeitsverbot. Zwar handle es sich nicht automatisch um Exhibitionismus, wenn der nackte Mann von den Mädchen überrascht werde. Aber der Beschuldigte sei nackt geblieben. «Das war ein bewusster Entscheid», wird der Richter vom «Landboten» zitiert. Anders sei es bei der Mutter eines der Mädchen gewesen. Dieser habe er sich nie nackt präsentiert. 

Laut Bericht dürfte der Fall ans Obergericht weitergezogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (zis)

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