Hallenstadion-Chef kritisiert Anti-Terror-Massnahme
«Bauchtäschli-Regel ist eine Überreaktion»

Nach dem Terroranschlag auf das Ariana-Grande-Konzert in Manchester wurde in der Schweiz die «Bauchtäschli-Regel» eingeführt. Das Verbot führt zum Zwist zwischen Hallenstadion-Chef Felix Frei und Konzertveranstalter abc Production.
Publiziert: 13.09.2017 um 14:11 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:40 Uhr

Seit diesem Sommer wurden die Sicherheitsbestimmungen für Konzerte vielerorts verschärft – auch in der Schweiz. Eine direkte Reaktion auf das Terror-Attentat am Ariana-Grande-Konzert in Manchester Ende Mai.

Wer heute mit dem Rucksack an ein Konzert geht, wird wohl trotz gültigem Eintrittsbillett nicht reingelassen. Der Grund: die «Bauchtäschli-Regel».

«Rigoroses Rucksack- und Taschen-Verbot»

Seitens des Konzertveranstalters abc Production wird explizit auf die neue Regelung hingewiesen: «rigoroses Rucksack- und Taschen-Verbot an allen Shows». Lediglich erlaubt sind Bauchtäschli und Handtaschen bis zur Grösse A5, also 14,8 x 21 cm. 

Das «rigorose Rucksack- und Taschen-Verbot» des Schweizer Konzertveranstalters abc Production gilt seit diesem Sommer an allen Shows des Veranstalters.
Foto: KEYSTONE
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Die Firma ist für die Ausrichtung einer Vielzahl an Konzerten und Shows in der Schweiz verantwortlich. So etwa auch für das bevorstehende Konzert der Rolling Stones im Zürcher Letzigrund. Die neue Regel zieht sie gnadenlos durch.

Verzögerungen beim Konzerteinlass

Gar kein Fan der «Bauchtäschli-Regel» ist Felix Frei, Chef des Hallenstadions in Zürich, wo auch abc Production immer wieder Konzerte durchführt. Es sei eine Überreaktion und führe nur zu unnötigen Verzögerungen beim Einlass.

Denn die Vorschrift sei zu eng gefasst. «Es gibt so viele Leute, die mit einer kleinen Handtasche kommen, die vielleicht grösser als A5, aber immer noch kleiner als A4 ist», sagt Frei zum «Regionaljournal Zürich». Das Ganze führe nicht zu einer erhöhten Sicherheit.

abc Production hält an «Bauchtäschli-Regel» fest

Ganz anders hingegen sieht das André Béchir, Gründer und CEO der Konzertveranstaltungsfirma abc Production AG. Der Konzertveranstalter hat eben jene «Bauchtäschli-Regel» eingeführt. «Was Herr Frei sagt, ist eines, was wir sagen, ist etwas anderes», so Béchir.

Frei ist Hallenvermieter, abc Production jedoch Veranstalter und somit auch für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich. Zwischen Veranstalter und Künstler besteht immer ein Vertrag. Die Sicherheitsanforderungen sind ein wichtiger Bestandteil davon. Im Fall des Rolling-Stones-Konzerts bleibt die «Bauchtäschli-Regel» jedenfalls bestehen. (rad)

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