Jugendanwaltschaft eröffnet Verfahren gegen Büsi-Quäler
Drohen Elfat T. jetzt bis zu drei Jahre Knast?

Nach dem brutalen Büsi-Tötungsvideo beginnt im Internet eine Hetzjagd auf den mutmasslichen Mittäter Elfat T. Wie die Stadtpolizei Zürich mitteilt, hat die Jugendanwaltschaft nun ein Verfahren gegen einen der mutmasslichen Täter eröffnet.
Publiziert: 01.08.2023 um 01:13 Uhr
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Aktualisiert: 02.08.2023 um 14:23 Uhr
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Sven ZieglerRedaktor News

Die Bilder sind kaum zu ertragen: Eine junge schwarze Katze wird auf der Strasse von zwei Jugendlichen zu Tode gequält. Das Büsi wird gekickt, es fliegt ins Gras. Dazu sprechen die Jugendlichen auf Serbisch und Schweizerdeutsch. Am Ende hält einer der Männer das tote Kätzchen in die Kamera – und wirft es in ein Feld. Blick hat sich entschieden, die Aufnahme nicht zu zeigen.

Nach der Veröffentlichung des Videos folgt in den sozialen Medien ein grosser Aufschrei. Es dauert auch nicht lange, bis sich die virtuelle Wut auf eine Person konzentriert: Elfat T.* (16). Wütende Bürger veröffentlichen den Namen des mutmasslichen Mittäters, posten Bilder von ihm. Auch eine Adresse wird öffentlich genannt, dazu Bilder von einem Wohnblock. Eine Handynummer, die Elfat T. gehören soll, taucht ebenfalls im Internet auf. Erreichbar ist unter dem Anschluss aktuell niemand.

Im Internet hat die Hetzjagd gegen Elfat T. extreme Dimensionen angenommen, wie diese Screenshots zeigen.
Foto: TikTok
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Wie «20 Minuten» berichtet, hat die Jugendanwaltschaft inzwischen ein Verfahren gegen einen der mutmasslichen Büsi-Quäler eröffnet. Das teilt die Stadtpolizei Zürich auf Anfrage des Newsportals mit. Daraus geht nicht hervor, ob sich die Ermittlungen gegen Elfat T. richten.

Polizei bereitet sich vor

Die Hetzjagd nimmt so extreme Ausmasse an, dass auch die Stadtpolizei Zürich warnt. «Die Stadtpolizei weist darauf hin, dass das Verbreiten von Videos mit Gewaltdarstellungen strafbar sein kann. Selbstjustiz ist strafbar», sagt ein Sprecher auf Anfrage von Blick.

Einige Nutzer rufen dazu auf, sich vor dem Haus von Elfat T. zu versammeln. Einige Personen machen keinen Hehl aus ihrer Verachtung für Elfat T., stossen etwa Todesdrohungen aus: «Solche Menschen haben es verdient, dass man sie anzündet», schreibt eine Person.

In einem anderen Beitrag heisst es als Beschrieb zu einem Video, in dem ein Mann vermutlich Molotow-Cocktails auf ein Haus wirft: «Wie ich meinen Homies (umgangssprachlich für Freunde, Anm. d. Red.) zuschaue, während sie das Haus von ihm abfackeln. Keine Gnade!» Auch die Stadtpolizei Zürich hat Kenntnis von diesen Aufrufen. «Aufgrund dieser Gewaltaufrufe wird die Lage laufend neu beurteilt und wir werden uns entsprechend vorbereiten», so die Polizei gegenüber Blick.

Menschen schmissen Steine

In einigen sozialen Netzwerken wurden sogar eigene Accounts eröffnet, die dazu aufrufen, Informationen zu Elfat T. zu übermitteln. «Egal wo er sich versteckt, er wird gesehen werden», heisst es in der Beschreibung eines Accounts. Eine Hetzjagd auf einen Jugendlichen, für den die Unschuldsvermutung gilt. Laut Aussagen der Stadtpolizei Zürich seien die Ermittlungen noch am Laufen. Trotzdem scheint zumindest für die Social-Media-User der Schuldige längst gefunden.

Die virtuelle Hetzjagd kennt keine Grenzen, schlägt auch in die reale Welt über. Elfats Mutter Ivana T.* (38) erzählt am Sonntag im Gespräch mit Blick, dass beim getrennt lebenden Vater bereits Personen aufgetaucht seien und Steine an die Fassade des Hauses geworfen hätten.

Wie «20 Minuten» schreibt, tauchten bei der im Internet kursierenden Adresse auch Personen aus anderen Kantonen auf. Ein Anwohner erzählt, dass vor dem Haus Autos mit Nummernschilder wie «etwa dem Aargau, Basel-Stadt oder Schaffhausen» parkiert hätten. «Sie lassen die Fenster runter und starren. Einige rufen auch ‹Tierquäler› und andere unschöne Dinge», so der Anwohner. Mehrfach hätten zudem Gruppen von Jugendlichen bei den Wohnungen im Haus geklingelt.

Unklar, ob Tat in der Schweiz begangen wurde

Ob sich die Tierquälerei tatsächlich in der Schweiz ereignet hat, ist nicht abschliessend geklärt. Wie das Newsportal schreibt, ist die Strafverfolgung grundsätzlich Aufgabe der Behörden des entsprechenden Landes, sollte die Tat im Ausland begangen worden sein. Dennoch sei es möglich, dass sich die Schweizer Behörden als zuständig erachten, da die Videoaufnahmen in der Schweiz veröffentlicht wurden.

Sollte die Tat in der Schweiz verfolgt werden, so könnte der jugendliche Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das erklärt Rechtsanwalt Christian Lenz von Lenz & Caduff gegenüber «20 Minuten».

Elfat T. befindet sich laut Aussagen seiner Familie derzeit im Kosovo und in Serbien in den Ferien. «Die ganze Schweiz wartet, bis er wieder hierher zurückkommt», schreibt eine Person in einem Tiktok-Video.

Elfat T. selbst war für Blick nicht zu erreichen.

*Name geändert

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