In Zürich unterwegs
Der Hönggerberg-Schütze darf wieder raus

Luis W. (32) ist kürzlich in Zürich gesehen worden. Bereits früher durfte der verurteilte Mörder in der Stadt herumstreifen.
Publiziert: 29.08.2016 um 14:20 Uhr
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Aktualisiert: 13.12.2019 um 14:08 Uhr
Zahlreiche Kerzen brannten am Sonntag, 25. November 2007, an der Bushaltestelle Hönggerberg in Zürich.
Foto: (KEYSTONE/Walter Bieri)

Vor kurzem ist der Mörder Luis W. in der Stadt Zürich gesehen worden, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Am 23. November 2007 erschoss der damals 23-Jährige bei der Bushaltestelle Hönggerberg eine 16-jährige Coiffeuse-Lehrtochter. Dies mit seinem Sturmgewehr, denn an diesem Tag hatte er die Rekrutenschule abgeschlossen.

Nun ist Luis W. offenbar wieder in Zürich unterwegs – offen ist, ob begleitet oder unbegleitet. Warum sich Luis W. auf Urlaub befand, wolle das Amt für Justizvollzug gemäss dem Bericht aus Amtsgeheimnis- und Datenschutzgründen nicht sagen. Für diesen Ausflug in die Freiheit gibt es im Wesentlichen nur drei Gründe: einen therapeutischen Ausgang, Beziehungs- oder Sachurlaub.

Schon 2014 auf Ausgang

Luis W. war bereits 2014 in Freiheit. Damals erhielt er einen fünf- und einen achtstündigen milieutherapeutischen Ausgang. Dies geht aus einem Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 10. November 2014 hervor. Damit sollte der Mörder sein neu erlerntes Sozial-Verhalten ausserhalb der Gefängnismauern umsetzen. Ein Therapeut hat ihn während dieser Zeit auf Schritt und Tritt begleitet.

Eigentlich hätten diese Ausgänge fortgesetzt werden sollen. Doch wegen eines Regelverstosses des Mörders wurden diese sistiert.

Luis W. der Mörder von Höngg.
Foto: zvg

2014 musste das Bezirksgericht über die Verlängerung der stationären Massnahme für Luis W. entscheiden. Deren Höchstdauer beträgt fünf Jahre. In seinem Fall wäre die Frist im Dezember 2014 abgelaufen. Das Gericht entschied diese nochmals um fünf Jahre zu verlängern, weil die Rückfallgefahr noch moderat vorhanden war. «Letztlich hätten noch keine Behandlungsziele erreicht werden können», zitierte das Gericht den Gutachter.

Totzdem empfahl dieser «unter Einforderung eines tadellosen Vollzugsverhalten zunehmend grössere Urlaube zu bewilligen». Das Gericht folgte der Empfehlung. (ndb)

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