«Immer mehr kam zum Vorschein»
Zürcher Mieter vergraben 1,5 Tonnen Abfall im Garten

Statt ihren Abfall zu entsorgen, vergrub ein Ehepaar diesen einfach in ihrem Garten in Boppelsen ZH. Da der Vermieter keine Kaution verlangt hatte, blieb er auf den Kosten sitzen. Jetzt wurde das Ehepaar verurteilt.
Publiziert: 18.01.2024 um 10:51 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2024 um 17:10 Uhr
In Boppelsen ZH hat eine Familie ihren Abfall im Garten vergraben und sich dann aus dem Staub gemacht. (Symbolbild)
Foto: freepik
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Eine Familie aus dem Zürcher Unterland hat ihren Abfall auf eigene Weise entsorgt. Statt ihren Güsel wegzubringen, vergrub sie ihn einfach im Garten. Das berichtet Züri Today.

Die dreiste Aktion fiel erst auf, als die Familie bereits aus dem Haus in Boppelsen ZH ausgezogen war. Der Vermieter erledigte gerade Gartenarbeiten auf dem Grundstück, als plötzlich Berge von Abfall auftauchten. «Anfangs haben wir gedacht, es sei nur wenig, aber dann kam immer mehr zum Vorschein», sagt der Senior zum Portal.

«Wir waren blauäugig»

Neben Abfällen hatte die vierköpfige Familie auch illegal entsorgtes Material unter der Böschung versteckt – darunter Betonplatten, Plastik, Schaumstoffplatten, diverse Haushaltsabfälle und Teile von Möbeln. Unfassbar: Insgesamt handelte es sich um 1,5 Tonnen Material.

Als wäre das nicht schon genug, hätten die Mieter auch Schäden an Haus und Garten hinterlassen. Kostenpunkt: mehrere Tausend Franken. Da der Vermieter keine Kaution verlangt hatte, bleibt er nun auf den Kosten sitzen, wie es im Bericht weiter heisst. «Wir waren etwas blauäugig», so der ehemalige Professor. Künftig werde er nicht nur eine Kaution einführen, sondern auch bei der Mieterauswahl genauer hinschauen.

Staatsanwaltschaft verurteilt Ehepaar

Es ist jedoch nicht mal das verlorene Geld, das den Rentner derart fuchst. Vielmehr ärgert er sich über das rücksichtslose Verhalten der Familie.

Ungeschoren kommen die Müll-Mieter aber nicht davon. Vor kurzem hat die Staatsanwaltschaft das Ehepaar per Strafbefehl wegen Sachbeschädigung und Übertretung des Umweltschutzgesetzes. 

So müssen die beiden je 1000 Franken Busse zahlen – hinzukommen Geldstrafen. Während die Ehefrau zu insgesamt 1600 Franken verurteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft den Ehemann zu 2800 Franken verurteilt. Grund für die Diskrepanz ist die unterschiedliche Höhe des Einkommens. (dzc)

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