«Traurig, dass diese Verbrechen vom Staat begangen werden»
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Brian lässt Schreiben verlesen:«Traurig, dass diese Verbrechen vom Staat begangen werden»

Trotz drohender Überhaft
Zürcher Gericht genehmigt Untersuchungshaft für Brian

Die Freilassung von Brian aus dem Gefängnis ist bis auf Weiteres abgesagt: Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hat am Dienstag Untersuchungshaft für ihn angeordnet. Der 27-Jährige kommt laut Staatsanwaltschaft deshalb bis auf Weiteres nicht auf freien Fuss.
Publiziert: 08.11.2022 um 16:56 Uhr
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Aktualisiert: 08.11.2022 um 22:24 Uhr

Erst hiess es, er kommt frei – nun ist klar, er bleibt hinter Gittern. Brian Keller (27) muss in Untersuchungshaft. Da Überhaft drohte, sollte Brian eigentlich frei kommen. Der bekannteste Häftling der Schweiz befindet sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft, wie das Zürcher Obergericht mitteilte. Laut Staatsanwaltschaft muss er jetzt wieder in Untersuchungshaft. Brian will den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.

Brian muss sich für 33 Delikte verantworten, die er während seiner Zeit hinter Gittern verübt haben soll. «Es geht dabei namentlich um einen Fall von versuchter schwerer Körperverletzung, um mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung, einfache Körperverletzung», so Erich Wenzinger (48) von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft zu Blick. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht Wiederholungsgefahr.

Mit der erneuten Untersuchungshaft ist ein Entscheid des Zürcher Obergerichtes von vergangener Woche hinfällig geworden. Dieses entschied, dass Brian auf freien Fuss gesetzt werden soll, weil sonst die Gefahr von sogenannter Überhaft entsteht, er also zu lange im Gefängnis sitzen würde.

Brian Keller bleibt wegen Delikten hinter Gittern weiter in U-Haft.

«Wir werden uns dafür einsetzen, dass Brian die Chance auf ein Leben in Freiheit erhält, auch wenn die Staatsanwaltschaft ihm jeden erdenklichen Stein in den Weg legt», sagt Thomas Häusermann (39), Anwalt von Brian. «Es ist jetzt Zeit für Brians Freilassung.»

Delikte während Einzelhaft verübt

Laut Brians Anwälten betreffen die Vorfälle ausschliesslich die Zeit, in der er in Einzelhaft sass. «Brian wehrte sich gegen diese unzulässige Form der Isolationshaft, er befand sich in einer Notstandssituation», sagte Häusermann bei einer Pressekonferenz. In unrechtmässige Isolationshaft wurde von mehreren UNO-Gremien als Folter bezeichnet. Dennoch wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft genehmigt.

Der Entscheid kann ans Obergericht des Kantons Zürich und danach ans Bundesgericht weitergezogen werden. Doch selbst wenn Brians Anwälte die Untersuchungshaft bekämpfen: Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid bleibt er auf jeden Fall im Gefängnis.

(SDA/jwg)

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