Obergericht erhöht Strafe
18 Jahre Knast für Kaufleuten-Killer Shivan M.

Die 16 Jahre Haft, welche das Zürcher Bezirksgericht vor einem Jahr gegen den Kaufleuten-Killer Shivan M. ausgesprochen hatte, reichten der Staatsanwaltschaft nicht. Jetzt hat das Obergericht die Strafe erhöht.
Publiziert: 01.09.2015 um 19:32 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 18:30 Uhr
Der Iraker Shivan M. wurde zwei Wochen von der Polizei gesucht.
Foto: Kapo ZH
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Das Zürcher Obergericht hat heute Shivan M. (24) wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen und die Strafe auf 18 Jahre erhöht. Er hatte 2012 vor dem Zürcher Club Kaufleuten Vigan M. (†23) erstochen und dessen Bruder Visar lebensgefährlich verletzt.

Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch der Vorinstanz, erhöhte jedoch die Strafe um zwei Jahre. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Messerstecher Ende Juni 2014 zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Mit der Staatsanwaltschaft waren die Oberrichter der Ansicht, dass die Vorinstanz den Strafrahmen zu tief angesetzt hatte.

Familie des Opfers erhält Genugtuung von 235'000 Franken

Während des Strafvollzugs muss M. eine ambulante Therapie absolvieren. Den Eltern, dem überlebenden Bruder und den beiden andern Geschwistern des Opfers sprach das Gericht eine Genugtuung von insgesamt 235'000 Franken zu.

Die Bluttat hatte sich am 14. Juli 2012 ereignet. Der Beschuldigte habe damals mit elf Messerstichen aus Vergeltungssucht einen Menschen vernichtet, stellte der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilseröffnung fest.

Der damals 24-jährige Iraker hatte in den frühen Morgenstunden beim Kaufleuten zunächst Prügel bezogen. Danach hatte er sich zurückgezogen, war dann aber wutentbrannt mit einem Messer zurückgekehrt.

Zunächst stach er damit auf einen 23-Jährigen ein, der gerade seinen Geburtstag gefeiert hatte. Danach rammte er das Messer dessen Bruder, der zu Hilfe geeilt war, in den Bauch und verletzte ihn lebensgefährlich. Der Beschuldigte habe das Opfer mit elf wuchtigen Messerstichen buchstäblich niedergemetzelt, sagte der Staatsanwalt.

Täter handelte «kaltblütig, konsequent und skrupellos»

Auch das Obergericht ging davon aus, dass der Beschuldigte das Opfer töten wollte. Der Täter habe «kaltblütig, konsequent und skrupellos» gehandelt, sagte der Gerichtsvorsitzende. Von Notwehr, die der Beschuldigte geltend gemacht hatte, wollten die Richter nichts wissen.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf vorsätzliche Tötung und verlangte eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Zudem sollte die Strafe zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben werden. Diese Anträge waren jedoch chancenlos.

Glimpflich davon kam ein Kollege des Hauptbeschuldigten, der in der Tatnacht ebenfalls anwesend war. Er wurde - wie schon vom Bezirksgericht - vom Vorwurf der Gehilfenschaft zu Mord mangels Beweisen freigesprochen. Der Täter hatte behauptet, sein Kollege habe ihm im Auto das Tatmesser gegeben. Das Gericht sah diesen Vorwurf jedoch als nicht erwiesen an. (SDA/cat)

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