Prozess in Uster
Mann (28) nach tödlicher Messerattacke vor Gericht

Tödliche Messerattacke nach Partystreit: Ein 28-Jähriger steht in Uster vor Gericht. Er soll einen Mann erstochen haben, weil dieser ihn nicht mit dem Auto mitnehmen wollte.
Publiziert: 04.07.2024 um 05:19 Uhr
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Aktualisiert: 05.07.2024 um 09:56 Uhr

Ein Schweizer (28) hat im August 2022 nach einer Geburtstagsparty in einer Bar in Uster ZH einen gleichaltrigen Mann erstochen. Der tödlichen Messerattacke auf einem Parkplatz ging ein banaler Streit um einen Platz im Auto für die Heimfahrt voraus. Am heutigen Donnerstag muss sich der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Uster verantworten.

Der Mann aus Zürich setzte sich nach dem Besuch einer Bar in Uster in den frühen Morgenstunden des 27. November 2022 in das Auto des späteren Opfers. Dieser gab ihm klar zu verstehen, dass er nicht mitfahren könne, weil das Auto bereits ohne ihn voll sei. 

Halsschlagader durchtrennt

Nach mehrfacher Aufforderung stieg er widerwillig aus und beleidigte den Besitzer des Autos lauthals. Nachdem er sich einige Meter vom Auto entfernt hatte, warf er eine Flasche auf das immer noch auf dem Parkplatz stehende Auto. 

Hier muss sich der Messerstecher verantworten: Das Bezirksgericht Uster.

Daraufhin kam es zu einem kurzen Gerangel zwischen den beiden Männern, bei dem der Autobesitzer den Beschuldigten einmal mit der Faust ins Gesicht schlug. Daraufhin zückte dieser ein mitgeführtes Messer, und stach laut Anklageschrift achtmal auf seinen Gegner ein. Ein Stich – laut Anklageschrift wahrscheinlich bereits der erste – durchtrennte die Halsschlagader.

Staatsanwaltschaft will 18 Jahre Gefängnis

Das Opfer starb trotz Reanimationsversuchen von Rettungskräften noch auf dem Parkplatz. Passanten hielten den davonrennenden Messerstecher bis zum Eintreffen der Polizei zurück.

Er befindet sich seit der Tat im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen vorsätzlicher Tötung an und beantragt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.

Die Schwester des Getöteten schilderte in der Verhandlung unter Tränen, wie schwer der Verlust die Familie getroffen habe, vor allem die Mutter leide bis heute sehr. «Sie atmet noch, aber sie lebt nicht mehr.» Auch die Freundin habe noch nicht wieder Fuss im Leben fassen können, so ihr Anwalt.

«Es tut mir sehr, sehr leid was passiert ist», sagte der Beschuldigte in seinem Schlusswort. Er wünschte, er wäre nie an die Geburtstagsfeier gegangen. Das Bezirksgericht Uster wird am Freitagnachmittag das Urteil fällen.

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