Sie fuhr Ehemann ins Spital
Zürcherin vergisst Hund im Auto – total 20'000 Franken Strafe

Diese Vergesslichkeit wird teuer. Weil eine Frau aus dem Kanton Zürich ihren Hund im Auto zurücklässt, muss sie nun tief in die Tasche greifen.
Publiziert: 08.10.2023 um 12:13 Uhr
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Aktualisiert: 10.10.2023 um 09:13 Uhr

Eine 83-jährige Frau aus dem Kanton Zürich ist per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt worden. Sie hatte bei 30 Grad Aussentemperatur ihr Hündchen im Auto vergessen. Ein Passant konnte das hechelnde Tier schliesslich befreien.

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilte die Seniorin zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 260 Franken, total 15'600 Franken. Die Staatsanwaltschaft sprach die Strafe zwar bedingt aus, dennoch wird die Vergesslichkeit teuer.

Zusätzlich zur bedingten Geldstrafe erhält die Hundehalterin eine Busse von 3900 Franken, und sie muss die Verfahrenskosten von 800 Franken zahlen.

Die Frau vergass ihren Hund im Auto. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Der Vorfall passierte im Juni 2022, als es 30 Grad heiss war. Die Seniorin fuhr ihren Ehemann zu einem Spitaltermin und stellte das Auto dabei in der prallen Sonne ab. Im Auto blieb der damals einjährige Hund des Paars zurück.

«Stark gehechelt»

Laut Strafbefehl hatte die Frau «weder Wasser bereitgestellt noch die seitlichen Fensterscheiben geöffnet». Ein Mann, der eine Viertelstunde später vorbeikam, erkannte die gefährliche Situation. Er schaffte es, das Hündchen zu befreien, brachte es in den Schatten und gab ihm zu trinken.

«Glücklicherweise», schrieb die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Denn das Tier habe bereits «stark gehechelt». Im Auto sei es mutmasslich über 56 Grad heiss gewesen, als die Hundehalterin nach eineinviertel Stunden zurückgekommen sei.

Gemäss Staatsanwaltschaft hatte die Frau wegen des Spitaltermins schlicht vergessen, dass ihr Vierbeiner noch im Auto war. Sie habe sich «überhaupt nicht um das Leben beziehungsweise Wohlergehen ihres Hundes gekümmert». 

Die Frau hätte den Hund besser zu Hause gelassen oder das Auto zumindest in einem Parkhaus abstellen sollen, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Das wäre ihr problemlos möglich gewesen und hätte das Leiden des überhitzten Tieres verhindert. (zis/SDA)

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