Strafprozess wegen Vorfall in Geroldswil ZH
Nordmazedonierin greift Uberfahrerin an – und wird jetzt ausgeschafft

Vor einem Jahr hat eine Nordmazedonierin (23) eine Uberfahrerin (42) in Geroldswil ZH angespuckt, getreten, und beklaut. Jetzt wurde sie dafür zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Zudem wird sie für fünf Jahre des Landes verwiesen.
Publiziert: 07.11.2023 um 18:41 Uhr
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Aktualisiert: 08.11.2023 um 15:27 Uhr

Im November 2022 endete in Geroldswil ZH eine Uberfahrt mit einem wüsten Streit. Eine Kundin – eine 23-jährige Nordmazedonierin – hatte die Fahrerin nicht nur aufs Übelste beschimpft, sondern sie auch tätlich angegriffen und bestohlen. Jetzt musste sie sich wegen Raubes und weiterer Delikte vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten. Auch die Fahrerin, eine 42-jährige Italienerin, musste erneut aussagen. Das berichtete die «NZZ».

Wie die Italienerin vor Gericht angab, hatte sie die Beschuldigte und deren Kollegin von Zürich nach Geroldswil chauffiert. Die Kollegin habe das Geld für die Fahrt in der Mittelkonsole deponiert und sei ausgestiegen. Nicht so die Beschuldigte. Sie verlangte von der Fahrerin, dass sie noch an einen anderen Ort gefahren werde – und sei dabei enorm aufbrausend geworden.

Als die Fahrerin sie gebeten habe, ruhig zu bleiben, hätte sie die Kundin angespuckt und als «huere Schlampe» bezeichnet. Als wäre das nicht schon genug gewesen, habe die Passagierin der Fahrerin von hinten einen Fusstritt verpasst und die Banknoten aus der Mittelkonsole geklaut. Daraufhin sei die Situation eskaliert: «Es gab eine Schlägerei zwischen zwei Frauen», so die Fahrerin.

Eine junge Frau hat im November 2022 eine Uberfahrerin attackiert, beschimpft und beklaut.
Foto: Shutterstock
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Die Angreiferin sei müde gewesen

Wie es im Bericht weiter heisst, wurde die Uberfahrerin dabei derart übel zugerichtet, dass sie ihre Gesichtsverletzungen ärztlich versorgen lassen musste. Die Fahrerin leide noch heute unter dem Vorfall: So habe sie alleine im Auto Angst. Vor Gericht forderte sie deshalb 1000 Franken Schadenersatz und 1000 Franken Genugtuung. 

Die Beschuldigte, die nach dem Vorfall für 15 Tage hinter Gitter musste, erklärte vor Gericht, dass sie an dem besagten Tag müde gewesen sei und einfach nur nach Hause wollte. Anders als in der Version der Italienerin, habe die Fahrerin jedoch sie angegriffen, woraufhin sie sich mit einem Fusstritt gewehrt habe. Jegliche Vorwürfe, der Fahrerin an den Haaren gerissen, oder sie beklaut zu haben, wies die Beschuldigte jedoch zurück.

Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft

Bei der Angeklagten handelt es sich um kein unbeschriebenes Blatt. Die Liste ihrer Vorstrafen ist lang: Drohung, Beschimpfung, Rassendiskriminierung und Drogendelikte finden sich in ihrem Strafregister wieder. Die Nordmazedonierin, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, sei schon früh mit Zigaretten, Drogen, Alkohol und Ausgang in Kontakt gekommen.

Zeitweise seien sie und ihre Schwester in einem Heim fremdplatziert worden. Inzwischen habe sie sich aber geändert und wohne wieder bei ihren Eltern. Mit ihrem Verlobten, einem Kosovaren, der in Kosovo lebe, wolle sie eine Familie gründen. Da sie es sich überhaupt nicht vorstellen könne, in Mazedonien zu leben, wolle sie ihren Zukünftigen ebenfalls in die Schweiz holen.

Jetzt wird sie für fünf Jahre des Landes verwiesen

Das Bezirksgericht verurteilte die Beschuldigte schliesslich wegen Raubes, einfacher Körperverletzung, mehrfacher Beschimpfung und Tätlichkeiten zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten sowie einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und 300 Franken Busse. Zudem werde sie für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Während die Aussagen des Opfers der Gerichtspräsidentin zufolge konstant und ohne Übertreibungen gewesen seien, habe sich die Beschuldigte oft in Widersprüchen verstrickt. Den Landesverweis begründete das Gericht folgendermassen: Da die Angeklagte arbeitslos sei, sei sie weder finanziell noch beruflich, noch sozial ausserhalb ihrer Familie integriert. Zu Hause werde zudem Albanisch gesprochen und auch ihr Verlobter wohne nicht in der Schweiz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an. (dzc)

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