Knast und Landesverweis für Dildo-Quälerinnen!
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Urteil in Bülach gefällt
Knast und Landesverweis für Dildo-Quälerinnen!

Eine junge Frau wird von den eigenen Kolleginnen entführt, geschlagen und mit einem Dildo gequält. Am Donnerstag fällte das Bezirksgericht Bülach ZH sein Urteil über die vier Quälerinnen.
Publiziert: 09.07.2020 um 11:37 Uhr
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Aktualisiert: 09.07.2020 um 17:48 Uhr
Die Angeklagte Lara O. (25) und ihr Anwalt Hugo Werren (69), bekannt als «Dr. Hugo», betreten das Bezirksgericht Bülach ZH.
Foto: Philippe Rossier
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Michael Sahli

Sie entführten aus Rache eine Kollegin, quälten und bedrohten sie eine ganze Nacht lang - auch mit einem Dildo. Nun wurden die vier Täterinnen vom Bezirksgericht Bülach ZH zu Haftstrafen verurteilt. Lara O.* (25) kassiert eine Gefängnisstrafe von 40 Monaten, unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung und Entführung. Sie hatte vor dem Prozess BLICK ein Interview gegeben, hat sich für ihre Taten entschuldigt: «Es ist alles aus dem Ruder gelaufen. Ich schäme mich zutiefst.»

Das Urteil von Pflegeassistentin Svea K.* (25), die vom Opfer am schwersten belastet wurde: 44 Monate Haft und fünf Jahre Landesverweis. Sie hat eine kosovarische Staatsbürgerschaft. Ihre Schwester Dinora* (29) wurde ebenfalls schuldig gesprochen und zu 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie wird für fünf Jahre des Landes verwiesen. Alba Z. (23) kassierte 28 Monate, wovon sie acht absitzen muss. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Hugo Werren (69), einer der Verteidiger, sagte gegenüber BLICK: «Das Urteil ist sehr hart, wir werden uns gut überlegen, es anzufechten.»

Tatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt

«Die Aussagen der Beschuldigten waren von gegenseitigen Anschuldigungen geprägt», begründet das Gericht. Die Glaubwürdigkeit des Opfers sei schlicht höher gewesen. «Man kann dem Opfer nicht verübeln, dass ihm die Kraft fehlte, hier auszusagen», sagte der Richter zum Dispens des Opfers, vor Gericht zu erscheinen.

«Die Geschädigte wurde an verschiedenen Orten festgehalten, bis zur Freilassung am Tag darauf», so das Gericht. Das Quälen mit einem mit Mayonnaise bestrichenen Dildo erfülle den Tatbestand der sexuellen Nötigung. Das Abschneiden der Extentions wurde nur als Sachbeschädigung taxiert.

Der aufsehenerregende Prozess hatte am 18. Juni im Bezirksgericht Bülach ZH begonnen. Im März 2019 hatten die vier Angeklagten das Opfer – ihre Kollegin Mira A.* (21) – von einem Parkplatz entführt und gequält, erst am frühen Morgen des nächsten Tages setzten sie das Opfer aus. Das Motiv: Mira A. hatte Lara O. wegen Kindesvernachlässigung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angeschwärzt, wohl zu Unrecht.

Bis zu viereinhalb Jahre Knast für Dildo-Quälerinnen gefordert
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Schieben sich die Schuld zu:Viereinhalb Jahre Knast für Dildo-Quälerinnen gefordert

Staatsanwalt hatte bis zu viereinhalb Jahre Haft gefordert

Vor Gericht hatten sich die Angeklagten gegenseitig beschuldigt. Das Opfer Mira A.* konnte am zweiten Prozesstag nicht teilnehmen und nicht selbst aussagen. «Der gesundheitliche Zustand erlaubt das nicht», erklärte der Richter. Bereits unmittelbar nach der Tat musste sich die 21-Jährige wochenlang psychiatrisch behandeln lassen.

Der Staatsanwalt hatte den vier Angeklagten reine «Rache und Sadismus» vorgeworfen und Gefängnisstrafen von 33 bis 56 Monaten wegen Raub, schwerer Entführung und mehrfacher sexueller Nötigung gefordert. Zwei der Angeklagten, die keinen Schweizer Pass haben, sollten die Schweiz verlassen.

*Namen geändert

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