Wird der dreiste Deutsche bezahlen?
Huren-Heiko erhält tiefere Busse

Das Bezirksgericht Zürich belegt Huren-Heiko (47) und seine Helferin Sabrina S. mit einer tieferen Busse.
Publiziert: 26.06.2019 um 13:21 Uhr
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Aktualisiert: 20.09.2020 um 17:00 Uhr
Heiko S. betrieb in normalen Wohnungen illegale Bordelle.
Foto: zvg
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Heiko S.* (47), bekannt unter dem Namen «Huren-Heiko», betrieb zwei Jahre lang mindestens 19 illegale Bordelle im Kanton Zürich – und zwar in ganz normalen Wohnungen. Für seine illegalen Betriebe erhielt er einen Strafbefehl von 9000 Franken Busse, was 90 Tagessätzen entspricht.

Seine Helferin Sabrina S.* (27), ebenfalls eine Deutsche, kassierte 7500 Franken Busse (75 Tage). Doch das Geld wollte Huren-Heiko nicht bezahlen: Er zog vor Gericht – tauchte dort im April jedoch nicht auf. Am Mittwoch hat das Bezirksgericht Zürich nun entschieden: Huren-Heiko muss eine Busse von 3800 Franken, teilweise als Zusatzstrafe zu früher ergangenen Strafbefehlen bezahlen.

«Mal schauen, ob ich bezahle»

Sabrina S. kann lediglich ein schuldhaftes Verhalten bezüglich zweier Liegenschaften nachgewiesen werden. Deswegen muss sie eine Busse in der Höhe von 800 Franken bezahlen. Zudem wird sie freigesprochen. Somit kassieren beiden Beschuldigten deutlich tiefere Bussen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.

Ob Huren-Heiko die Strafe bezahlen wird, ist fraglich. Erst im April sagte er zu BLICK: «Mal schauen, ob ich die Busse bezahle.» (nbb)

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