Schutzbrief gegen Verstümmelung aus religiösen Gründen
Bund warnt vor Genitalbeschneidung

In der Schweiz ist sie verboten, in manchen islamischen Ländern noch immer Brauch: die Beschneidung von Mädchen. Um Betroffene zu schützen, weist der Bundesrat nun auf die Strafbarkeit des blutigen Rituals hin.
Publiziert: 07.07.2024 um 10:01 Uhr
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Aktualisiert: 07.07.2024 um 13:20 Uhr
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Cécile ReyPraktikantin

Weltweit leben etwa 230 Millionen Mädchen und Frauen, die eine Beschneidung ihrer Genitalien erlitten haben: So geht es aus einem Bericht der Unicef hervor, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen. In der Schweiz sind rund 22'000 Mädchen und Frauen davon betroffen oder bedroht. Und das, obwohl das blutige Ritual als Menschenrechtsverletzung gilt und nach Schweizer Recht strafbar ist.

Um Betroffene zu unterstützen, hat der Bundesrat nun einen Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung veröffentlicht – also ein Dokument, das auf die Rechtslage in der Schweiz hinweisen soll. Darin heisst es: «Sowohl Beschneiderinnen und Beschneider als auch Eltern und Verwandte, die eine solche Tat begangen oder dazu beigetragen haben, müssen in der Schweiz mit schwerwiegenden rechtlichen Folgen rechnen.» Es drohe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bei einer Verurteilung komme ein Landesverweis für 5 bis 15 Jahre hinzu. 

«Ein Instrument der Vorbeugung»

Denise Schwegler (42) von der Fachstelle zur Prävention von Mädchenbeschneidungen bei der Caritas Schweiz begrüsst die zusätzliche Massnahme des Bundes. Sie sagt: «Das Risiko für ein Mädchen, in der Schweiz beschnitten zu werden, ist gering. Doch bei einer Reise ins Herkunftsland kann das Risiko steigen, weil der familiäre und gesellschaftliche Druck dort vielleicht grösser ist.» 

Weibliche Genitalbeschneidung ist in der Schweiz verboten.
Foto: keystone-sda.ch
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Der Schutzbrief sei ein wichtiges Instrument der Vorbeugung, das man Familien mitgeben kann, um sich gegen diesen Druck zu stellen, sagt Schwegler. Denn um gegen Mädchenbeschneidung vorzugehen, müssten alle repressiven und präventiven Massnahmen angewendet werden, die zur Verfügung stehen.

Neben den vier Schweizer Landessprachen und Englisch gibt es den Schutzbrief auch auf Amharisch, Arabisch, Somali und Tigrinja – was damit zu tun hat, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien laut Unicef am häufigsten in islamischen Ländern in Afrika vorkommt.

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