Glücksspiel
Formel-1-Rennstall Sauber betreibt keine unerlaubte Werbung

Der Formel-1-Rennstall Sauber betreibt keine unerlaubte Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Online-Geldspiel. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Spielbankenkommission und stellt das entsprechende Verfahren ein.
Publiziert: 04.06.2024 um 15:05 Uhr
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Aktualisiert: 05.06.2024 um 09:06 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Bei dem Fall ging es um das Logo des Online-Spielanbieters «Stake», wie die Spielbankenkommission (ESBK) am Dienstag mitteilte. Das Logo des Sponsors zeigt Sauber an den Rennwagen, den Rennanzügen, auf der Webseite, in den sozialen Netzwerken und bei Live-Übertragungen im Schweizer Fernsehen SRF.

Dadurch kam der Verdacht auf, dass Sauber Werbung für den in der Schweiz nicht bewilligten Anbieter von Online-Casinospielen macht. Die ESBK leitete deshalb 2023 eine Verwaltungsstrafuntersuchung ein. Sie untersuchte, ob ein Verstoss gegen das Bundesgesetz über Geldspiele vorliegt.

Sie kam zum Schluss, dass der Sponsoringvertrag mit «Stake» und der Auftritt von Sauber mit dem Logo grundsätzlich als Werbung zu bewerten ist. Bei der Prüfung der Illegalität zog die ESBK in Betracht, dass Sauber hauptsächlich international auftritt und in der Schweiz keine Auftritte mit dem «Stake»-Logo stattfinden.

«Stake»-Aufschrift ist keine illegale Werbung für einen in der Schweiz nicht zugelassenen Anbieter von Online-Casinospielen. (Archivbild: Sauber-Pilot Zhou Guanyu beim Qualifying in Monaco)
Foto: Claudia Greco

Auch betrieb Sauber keine explizit auf die Schweiz ausgerichtete Werbung. Zudem ist das Angebot von «Stake» in der Schweiz gemäss der Kommission nicht zugänglich. Die Plattform ergriff Massnahmen, damit sich keine Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz auf ihr registrieren können.

Aus diesen Gründen stellt die ESBK das Verfahren ein. Sie hielt aber fest: «Dieser Entscheid ist kein Präzedenzfall». Sie werde weiterhin jedem Verdachtsfall auf Werbung für nicht bewilligte Spialbankenspiele nachgehen.

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