Cup-Halbfinal gegen Lugano wird nicht wiederholt
CC blitzt auch beim CAS ab

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den Antrag auf dringliche vorsorgliche Massnahmen des FC Sion wegen des im Halbfinal fehlenden VAR im Hinblick auf den Cupfinal abgelehnt. Damit ist fix, dass der Final Servette gegen Lugano heisst.
Publiziert: 24.05.2024 um 17:06 Uhr
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Aktualisiert: 25.05.2024 um 15:50 Uhr
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Alain KunzReporter Fussball

Nach der Abweisung des Antrags des FC Sion durch die Kontroll- und Disziplinarkommission des SFV, das Resultat des Cuphalbfinals gegen Lugano (0:2) nicht zu homologieren und eine Wiederholung desselben anzusetzen, hatte der Walliser Klub eine Beschwerde dagegen an den Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne gerichtet und darin dringliche provisorische Massnahmen gefordert.

Das CAS hat nun in einem Eilverfahren – in welchem dennoch alle Parteien schriftliche Stellungnahmen abgeben konnten und ein Dreiergremium an Richtern gefunden wurde – die Forderung des FC Sion abgelehnt. «Die Bedingungen für das Erteilen dieser Massnahmen seien in diesem Fall nicht gegeben», so das CAS in seiner Mitteilung. Die Urteilsbegründung folge später. Es geht in der ganzen Geschichte darum, dass Lugano ein Penalty zugesprochen worden war, der durch einen VAR wohl zurückgenommen worden wäre. Doch ein solcher stand nicht im Einsatz.

Konstante SFV-Praxis

Der SFV schreibt in seiner eigenen Mitteilung, dass gemäss dem Schweizer-Cup-Reglement und der seit Einführung des VAR per Saison 2019/20 konstanten Praxis des SFV der Video-Schiedsrichter im Cup nur in Stadien eingesetzt wird, die dafür ausgerüstet seien. «Das sind nur jene Stadien, in denen der VAR in der betreffenden Saison in der Meisterschaft der Super League Woche für Woche zum Einsatz kommt. Alle anderen Stadien inklusive des Tourbillon in Sion sind ohne aufwendige zusätzliche Vorkehrungen nicht für den VAR-Einsatz bereit.»

Christian Constantin blitzt mit seiner Beschwerde beim CAS ab.
Foto: Marusca Rezzonico/freshfocus
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Weiter schreibt der Verband, dass das CAS diese Praxis im Rahmen vorsorglicher Massnahmen bestätigt habe. Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass dies so sein dürfte. Denn aus rein formellen Gründen ist die Beschwerde ja nicht abgewiesen worden.

Für das Länderspiel brauchte es Zusatzinstallationen

Der FC Sion hatte argumentiert, dass das offenbar nicht einsatzbereite VAR-System dennoch gut genug gewesen sei, dass derselbe Fussballverband im Herbst ein EM-Qualifikationsspiel im Tourbillon mit VAR-System austragen liess. CC hatte zudem ein technisches Gutachten erstellen lassen, das bewies, dass die Datenübertragungsrate genügend sei. Das System, so ein Sprecher des SFV, hätte dennoch nicht ohne Zusatzinstallationen betrieben werden können. So sei es auch im Herbst beim Länderspiel gegen Andorra gewesen, wo die Uefa diese Zusatzkosten kulanterweise übernommen habe. 

Wie auch immer: Es wird kein Wiederholungsspiel geben. Der Final findet zwischen Servette und Lugano statt. Und das ist auch richtig so.

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