Bezirksgericht weist Gesuch von Alpstaeg ab
FCL erreicht im Rechtsstreit einen Teilsieg

Im Streit um die Aktienmehrheit beim FC Luzern gibt es nach viel Gerede einen Gerichtsentscheid. Bernhard Alpstaeg steht als Verlierer da. Der Klub feiert derweil ein Teilsieg.
Publiziert: 16.10.2023 um 18:03 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2023 um 18:46 Uhr
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Carlo Emanuele FrezzaReporter Fussball

Im FCL-Streit gibt es nach viel Geschwätz ein rechtmässiges Urteil vom Bezirksgericht. Diesmal geht es aber nicht wie in den letzten Wochen um irgendwelche Vorkaufsrechte in der Stadionfrage. Nein, diesmal geht es um die zentrale Frage in diesem ewigen Rechtsstreit: Es geht um 25 Prozent der Aktien an der FCL Holding AG, die Bernhard Alpstaeg an der GV im Dezember 2022 gestrichen wurden.

Zur Verteidigung reichte Alpstaeg im Nachgang jener GV verschiedene Klagen ein. Einerseits strengte er seinen Wiedereintrag ins Aktienbuch an, indem er die Beschlüsse der besagten FCL-Generalversammlung vom 21. Dezember anfocht – hier ist das Verfahren noch hängig. Zum anderen reichte der kürzlich 78 Jahre alt gewordene Investor ein Gesuch um die Einsetzung eines Sachwalters wegen Organisationsmängeln der Klubführung ein.

Klub sieht sich bestätigt

Letzteres ist nun vom Bezirksgericht mit einem Entscheid vom 12. Oktober 2023 abgewiesen worden. «Der Verwaltungsrat ist über diesen Entscheid erfreut und sieht sich in seinen Entscheidungen bestätigt», schreibt die FCL Holding AG in einer Medienmitteilung. 

Bernhard Alpstaeg erleidet vor Gericht einen Rückschlag.
Foto: keystone-sda.ch
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Denn für den Klub ist mit diesem Entscheid klar, dass «die von Bernhard Alpstaeg hauptsächlich geltend gemachten Positionen, wonach die Beschlüsse der Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 aufgrund der Streichung von 25% der Aktien aus dem Aktienbuch nichtig seien, klar und deutlich abgewiesen» sind.

Alpstaeg prüft Weiterzug

Auf Blick-Anfrage lässt Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits wissen, dass der Investor sich derzeit überlegt, ob er den Entscheid des Bezirksgerichts weiterziehen wird. Denn für das eingereichte Gesuch seien unter anderem wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend gewesen. «So hatte der Verwaltungsrat der FCL Holding AG bereits Ende der Saison 2021/22 das eineinhalb Jahre zuvor aufgenommene neue Aktienkapital von 6,6 Millionen Franken bis auf den letzten Rappen verbrannt und damit seine Unfähigkeit bewiesen, den FCL wirtschaftlich nachhaltig zu führen.»

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