Constantin einigt sich mit drei Sion-Stars
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Kündigungen zurückgenommen:Constantin einigt sich mit drei Sion-Stars

Sion-Zoff immer verrückter
CC zieht drei Kündigungen zurück – und tadelt Djourou

Neun seiner Stars hat Sion-Boss Christian Constantin entlassen, weil sie mit Kurzarbeit nicht umgehend einverstanden waren. Nun hat er drei der Kündigungen zurückgenommen.
Publiziert: 10.04.2020 um 11:58 Uhr
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Aktualisiert: 10.04.2020 um 12:30 Uhr
Neun Spieler hat Sion-Boss Christian Constantin Mitte März entlassen.
Foto: BENJAMIN SOLAND
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Alain Kunz

Johan Djourou, Pajtim Kasami, Alex Song, Ermir Lenjani, Xavier Kouassi, Seydou Doumbia, Mickaël Facchinetti, Christian Zock und Birama Ndoye. Sie alle haben am Mittwoch, 18. März kurz nach Mittag den Blauen Brief erhalten. Sie hat Sion-Präsident Christian Constantin aus seinem über 30-köpfigen Kader ausgewählt, fristlos entlassen zu werden, weil sie mit der Einführung der Kurzarbeit nicht innert weniger Stunden einverstanden waren. Wie übrigens ausnahmslos alle Spieler zu diesem Zeitpunkt. Neun und nicht zehn. Damit dies keine Massenentlassung war.

9880 Franken statt 50'000

Nun rudert CC in drei Fällen zurück. «Ich habe die Entlassungen von Kasami, Facchinetti und Ndoye zurückgenommen, weil ich mich mit ihnen geeinigt habe», erläutert der Klubbesitzer. «Sie haben sich mit etwas Verspätung doch noch entschieden, sich mit der Kurzarbeit einverstanden zu erklären.» Bei allen dreien läuft der Vertrag Ende Juni aus. So dass sie also für dreieinhalb Monate einen für Sion-Verhältnisse minimalen Lohn klassieren. 9880 Franken pro Monat. Kasami hätte sonst über 50'000 kassiert. «Pajtim ist eigentlich ein anständiger Junge. Er ist blind Captain Kouassi gefolgt, der nur seine Kohle verteidigen wollte», so CC. Weshalb er den ursprünglich als Co-Rädelsführer ausgemachten Zürcher auch rehabilitierte.

Mit diesen Entlassungen, so CC, habe er zwei Ziele erreicht: «Zum einen, dass ich damit ein Exempel statuierte, damit alle anderen sofort ihre Meinung änderten und unterschrieben. Zum anderen zerstörte ich damit nicht meine Bilanz, indem ich einzig Spieler entliess, die keinen Transferwert mehr besassen.»

Facchinetti hatte in seinem Vertrag eine Verlängerungsklausel. Was wird aus dieser? CC: «Was kann ich das wissen? Im Moment existiert der Fussball nicht mehr. Und das wir noch eine Zeit lang so bleiben. Es gibt also keine Entscheidungsgrundlage.»

«Gewisse Fussballer sind Egoisten»

Anders gelagert ist der Fall Johan Djourou, der CC letzte Woche wegen Ehrverletzung auf Genugtuung einklagte, weil er den durch diese Affäre erlittenen Gesichtsverlust ausgleichen will. «Wir sind nicht einfach einzig vom Geld getriebene Söldner, wie wir in dieser Sache daherkamen», sagt der Genfer im «Nouvelliste.» Und wenn er vor Gericht gewinne, werde er das Geld spenden.

CC: «Djourou war damals nicht bei der Videokonferenz präsent. Vom ihm habe ich erwartet, dass er hinsteht und den Spielern sagt: ‹Hört mal Jungs, diesen Effort müssen wir nun leisten!› Zumal er ja mit 7500 Franken einen solch kleinen Lohn hatte, dass für ihn Kurzarbeit finanziell gar keine Rolle spielte. Stattdessen versteckte auch er sich hinter Kouassi und liess ihn das Kurzarbeitsformular ausfüllen, anstatt sich selber darum zu kümmern. Nun kann er noch lange ‹täubelen› und von Genugtuung sprechen. Aber ich werde ihm in die Augen sagen, was ich hier jetzt sage. Nämlich, dass einige Spieler nun den Fehler anderswo suchen. Dabei sind gewisse Fussballer Egoisten, die nicht über die Nasenspitze hinausschauen und die drohenden Gefahren nicht erkennen, weil sie nicht eine genügende generelle Sicht der Dinge haben.»

Drei Spieler hingegen sind in diesem Fall an die Fifa gelangt: Kouassi, Song und Doumbia. CC: «Was die drei nicht wussten, als sie die Fifa einschalteten: Ich war zuvor bereits an ein Walliser Zivilgericht gelangt, weshalb der Fall dort nun pendent ist. Wegen dieser Rechtshängigkeit und weil es ums Arbeitsrecht geht, wird der Fall nun dort beurteilt. Und weder von der Fifa noch vom Sportgerichtshof. Denn ich will in dieser Sache ein zivilrechtliches Urteil.» Notfalls bis und mit Bundesgericht.

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