Im Zoff um Olympia-Bronze
Zieht US-Turnverband vors Schweizer Bundesgericht?

Der Streit um die Olympiamedaille im Bodenturnen geht weiter. Nachdem Jordan Chiles Bronze wieder abgeben musste, setzt der US-Turnverband alles daran, dass sie ihre Medaille wieder bekommt. Er erwägt nun auch, vors Schweizer Bundesgericht zu ziehen.
Publiziert: 13.08.2024 um 07:17 Uhr
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Aktualisiert: 13.08.2024 um 07:50 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Nationale Olympische Komitee der USA möchte im Medaillen-Streit im Turnen nicht nachgeben. Weil der Internationale Sportgerichtshof (CAS) keine Berufung zulässt, steht das Schweizer Bundesgericht zur Debatte.

Nach Angaben des US-Turnverbands wird sich der Internationale Sportgerichtshof nicht erneut mit der Vergabe der Bronzemedaille bei den Olympischen Spielen beschäftigen. Man sei darüber informiert worden, dass die Regularien eine Veränderung des Schiedspruches nicht zulassen, selbst wenn es weitere Beweise gebe, teilt USA Gymnastics mit.

Man sei «zutiefst enttäuscht» und werde alle Wege und Prozesse verfolgen, um Jordan Chiles wieder zur Bronzemedaillengewinnerin im Bodenturnen zu machen. Auch ein Anruf an das Schweizer Bundesgericht nannte der Verband explizit als möglichen Schritt.

Siegerehrung mit Bronzemedaille: Da war die Welt von Jordan Chiles noch in Ordnung.
Foto: AFP
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Veto zu spät eingereicht?

Bei der Boden-Entscheidung am 5. August hatte das US-Team Einspruch gegen die Wertung von Chiles eingelegt. Nach Prüfung der Videoaufnahmen entschied die Jury, ein Element anzuerkennen und den Schwierigkeitswert nach oben zu korrigieren. Chiles kletterte damit auf Rang drei. Die Entscheidung fiel erst nach der Verkündung der Platzierungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Rumänin Ana Barbosu schon mit der Landesfahne über der Schulter in der Halle ihren dritten Platz gefeiert.

Der rumänische Verband legte daraufhin Einspruch beim CAS ein, mit der Begründung, dass das US-Team die Korrektur nach einer Minute und vier Sekunden statt innerhalb von einer Minute nach Bekanntgabe der Wertung beantragt hatte. Dem schloss sich das CAS an und erklärte die Korrektur nach oben für wirkungslos. Am Sonntag präsentierte der US-Turnverband dem Gericht neues Videomaterial, demzufolge der erste Protest aber nach 47 Sekunden, ein zweiter nach 55 Sekunden kommuniziert worden sei. Damit darf oder kann sich das Sportgericht nach Angaben des Verbandes aber nicht mehr beschäftigen.

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