«Uns geht es um einen sauberen Sport»
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Antidoping-König über Wilson:«Uns geht es um einen sauberen Sport»

«Aus unserer Sicht richtig»
Antidoping-König befürwortet Olympia-Aus von Wilson

Gleich zwei Doping-Fälle erschüttern den Schweizer Leichtathletiksport. Offenbar wiegt der Fall Alex Wilson einiges schwerer als der Fall Hussein, glaubt Dopingjäger König.
Publiziert: 28.07.2021 um 12:29 Uhr
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Aktualisiert: 28.07.2021 um 18:42 Uhr
Emanuel Gisi

In den letzten Jahren war es verhältnismässig ruhig um die Schweizer Doping-Jäger. Die grossen Fälle? Dünn gesät. Dafür geht es jetzt Schlag auf Schlag.

Gleich zwei dicke Fische gehen Antidoping Schweiz ins Netz: Erst Ex-Hürden-Europameister Kariem Hussein, nun Rekordsprinter Alex Wilson. «Das sind allerdings zwei grundlegend unterschiedliche Fälle», sagt Ernst König, Direktor von Antidoping Schweiz. Bei Hussein ging es um eine eine unbestrittenermassen unbeabsichtigte Einnahme einer verbotenen Substanz. «Der Fall Wilson ist deutlich komplexer.»

In Wilsons Doping-Probe wurde Epitrenbolon entdeckt, ein Metabolit der verbotenen Substanz Trenbolon, Antidoping Schweiz sperrte den Schweizer Rekordsprinter danach provisorisch – der übliche Prozess.

Oje, Alex: Nur zu viel Rindfleisch gegessen, oder liegt der Fall ganz anders? Wilson wird wegen Dopingbefund nicht an Olympia starten.
Foto: imago
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CAS braucht mehr Belege

Nach Wilsons Protest und seiner Erklärung, das Steroid sei vermutlich über kontaminiertes Fleisch in einem Restaurant in den USA in seinen Körper gelangt, hob die Disziplinarkammer von Swiss Olympic die Sperre auf, Wilson wurde für Olympia selektioniert.

Weil der Leichtathletik-Weltverband und die Welt-Antidoping-Agentur Wada die Aufhebung der Sperre angefochten haben, musste nun die Ad-Hoc-Abteilung des internationalen Sportgerichtshofs CAS eingreifen. Und der schmeisst die Entscheidung der Disziplinarkommission um, setzt die Sperre wieder in Kraft. Grund: Zwar ist es möglich, dass sich die Sache zugetragen hat, wie von Wilson geschildert. Aber wie wahrscheinlich ist es tatsächlich? Dafür braucht es nach CAS-Ansicht mehr Belege.

«Antidoping Schweiz hat den Rekurs von World Athletics und der Wada unterstützt», sagt König. «Aus unserer Sicht ist es richtig, dass Wilson provisorisch gesperrt wurde.»

Nun wird das ordentliche Verfahren seinen Lauf nehmen, in dem Alex Wilson seine Unschuld belegen will.

Der Doping-Fall Wilson in der Chronologie
  • 15. März 21: Dopingprobe durch Antidoping Schweiz.
  • 08. April 21: Positiver Befund auf Trenbolon und Metaboliten gemäss Analyserapport.
  • 17. April 21: Mitteilung Analyseergebnis durch Labor an Antidoping Schweiz.
  • 28. April 21: Provisorische Sperre durch Antidoping Schweiz.
  • 18. Mai 21: Aussetzung der prov. Sperre durch die Disziplinarkammer.
  • 02. Juli 21: Definitive Aufhebung der prov. Sperre durch die Disziplinarkammer.
  • 05. Juli 21: Olympiaselektion von Alex Wilson durch Swiss Olympic.
  • 16. Juli 21: Antrag Antidoping Schweiz an die Disziplinarkammer auf Eröffnung eines ordentlichen Verfahrens (zur Behandlung der materiellen Aspekte des Falls).
  • 22. Juli 21: Rekurs von World Athletics an die ad hoc Kammer des CAS in Tokio gegen die Aufhebung der prov. Sperre.
  • 27. Juli 21: Entscheid der ad hoc Kammer des CAS in Tokio betreffend Wiedereinsetzung der provisorischen Sperre.
  • 15. März 21: Dopingprobe durch Antidoping Schweiz.
  • 08. April 21: Positiver Befund auf Trenbolon und Metaboliten gemäss Analyserapport.
  • 17. April 21: Mitteilung Analyseergebnis durch Labor an Antidoping Schweiz.
  • 28. April 21: Provisorische Sperre durch Antidoping Schweiz.
  • 18. Mai 21: Aussetzung der prov. Sperre durch die Disziplinarkammer.
  • 02. Juli 21: Definitive Aufhebung der prov. Sperre durch die Disziplinarkammer.
  • 05. Juli 21: Olympiaselektion von Alex Wilson durch Swiss Olympic.
  • 16. Juli 21: Antrag Antidoping Schweiz an die Disziplinarkammer auf Eröffnung eines ordentlichen Verfahrens (zur Behandlung der materiellen Aspekte des Falls).
  • 22. Juli 21: Rekurs von World Athletics an die ad hoc Kammer des CAS in Tokio gegen die Aufhebung der prov. Sperre.
  • 27. Juli 21: Entscheid der ad hoc Kammer des CAS in Tokio betreffend Wiedereinsetzung der provisorischen Sperre.
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