«Ich fand diese Regel früher schon hohl»
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Forrer nimmt Lüscher in Schutz:«Ich fand diese Regel früher schon hohl»

Klare Ansage des Verbandes
Schwing-Talent Lüscher droht Werbe-Strafe

Ein Schriftzug bringt Sinisha Lüscher Ärger ein. Die Werbekommission des Eidgenössischen Schwingerverbandes wählt in einem Schreiben an den Schwinger deutliche Worte.
Publiziert: 21.08.2024 um 10:54 Uhr
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Aktualisiert: 22.08.2024 um 12:01 Uhr
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Nicola AbtReporter Sport

Sinisha Lüscher (18) steht unter besonderer Beobachtung der Werbekommission des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV). Auslöser war ein Vorfall am Nordwestschweizer Schwingfest Mitte Juni in Lausen BL. Während des ersten Kampfes fingen die Fernsehkameras das Logo seines Hosenherstellers ein. «Dies ist ein klarer Verstoss gegen das Reglement Werbung Artikel 3.2», erklärt die Werbekommission des ESV in einem Schreiben an Lüscher. Das Dokument liegt Blick vor.

Im Artikel 3.2 des Reglements steht: «An Schwingfesten muss während der gesamten Gangdauer die komplette Bekleidung (ausgenommen handelsübliche Schuhe) vollständig werbefrei sein. Verstösse können von jedem Funktionär des ESV an den Werbeverantwortlichen gemeldet werden. Der Meldung muss das entsprechende Bilddokument beigelegt werden.»

Im Fall von Lüscher ist der Schriftzug im TV klar ersichtlich. Normalerweise kleben die Schwinger diesen ab. «Das habe ich gemacht. Leider ist es mir vor dem Gang abgefallen», rechtfertigt sich der Aargauer. Vom Sportartikelhersteller erhielt Lüscher übrigens keinen Rappen.

Für wenige Sekunden ist das Logo am Bein von Lüscher zu sehen. Ein klarer Verstoss gegen das Werbe-Reglement.
Foto: Screenshot ESV
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Heftige Strafe droht

Die Werbekommission liess vorerst Milde walten. Der neunfache Kranzgewinner erhielt lediglich einen Verweis. Direkte Konsequenzen hat das vorerst nicht. Sollte er sich aber in dieser Saison einen weiteren Verstoss gegen Artikel 3.2 leisten, droht ihm eine Sperre.

«Dann wird die Werbekommission dem Zentralvorstand des ESV beantragen, dass Sinisha Lüscher im Jahr 2025 für sämtliche auswärtige Kantonal- und Gauverbandsfeste und sämtliche Bergkranzfeste zu sperren ist. Ebenso soll die Teilnahme an einem auswärtigen Teilverbandsschwingfest nicht gestattet sein.»

Für das Eidgenössische Schwingfest in Mollis GL wäre Lüscher startberechtigt. Ob der KV-Lehrling ein Aufgebot des Nordwestschweizer Verbandes erhalten würde, ist fraglich. Mit seinen Leistungen in dieser Saison hätte er sich dieses verdient. Lüscher gewann vier Kränze und verpasste das Eichenlaub an den drei Bergfesten nur denkbar knapp.

Der Fall Schurtenberger

Das Werbereglement hat in der Vergangenheit bereits für Diskussionen gesorgt. Der prominenteste Fall war jener von Sven Schurtenberger am Eidgenössischen Schwingfest in Zug 2019. Auf dem Schienbeinschoner des Luzerner Eidgenossen sah man das «Swoosh»-Logo des Sportartikelherstellers Nike.

Auf einen Verweis wie bei Lüscher verzichtete der Verband. Er sperrte Schurtenberger für alle auswärtigen Gauverbands- und Kantonalkranzfeste, Bergkranzfeste sowie Teilverbandsfeste in der folgenden Saison. Kurz darauf hob der ESV die Sperre wieder auf. Schurtenberger musste letztlich eine Geldstrafe zahlen.

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