«Sammelklage» der CS-Aktionäre
«Chance zu gewinnen ist höher als das Risiko zu verlieren»

Legalpass hat es geschafft: Die Finanzierungsschwelle wurde erreicht – das Start-up aus Lausanne kann die erste Sammelklage zugunsten von CS-Aktionärinnen und -Aktionären einreichen.
Publiziert: 06.07.2023 um 07:59 Uhr
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Aktualisiert: 06.07.2023 um 19:25 Uhr

Jetzt gilt es ernst: Schon fast 400 Personen nehmen an der «Sammelklage» mit dem Namen «Credit US» – zu Deutsch «Credit wir» – teil. Sie haben damit einen wichtigen Meilenstein erreicht: Die Finanzierungsschwelle wurde überschritten, die Klage kann eingereicht werden. Damit ist «die erste Schweizer Sammelklage» zugunsten der CS-Aktionärinnen und -Aktionäre zustande gekommen.

Allerdings: Im Schweizer Recht gibt es das Instrument der Sammelklage nicht. Deshalb musste ein neuer Weg gefunden werden, um die Interessen von CS-Aktionären zu bündeln.

Aktionären eine Stimme geben

Lanciert wurde diese neuartige Klage am 15. Juni vom Start-up Legalpass aus Lausanne. Für die Sammelklage sind die Gründer und Anwälte Philippe Grivat (33) und Alexandre Osti (36) zuständig. Sie haben monatelange Arbeit investiert, Hunderte Anrufe getätigt.

Gute Nachrichten für die CS-Aktionärinnen und -Aktionäre.
Foto: AFP
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«Wir sind stolz auf die Sammelklage, die wir für die Aktionärinnen und Aktionäre der Credit Suisse lanciert haben. Damit geben wir Menschen eine Stimme, die sonst nie die Möglichkeit gehabt hätten, Zugang zur Justiz zu erhalten», sagt Grivat. Mitgründer Osti meint: «Das Aktionariat der Credit Suisse wurde bei der GV nicht angehört, aber wir werden ihm vor Gericht eine Stimme geben.»

Innovatives Vorgehen

Grivat ergänzt: «Viele Kleinaktionäre haben sich aus Prinzip unserer Sammelklage angeschlossen. Aber es gibt auch einige grössere Aktionäre, die sich beteiligen.»

Rechtsexperte Peter V. Kunz (58) findet lobende Worte für das Vorgehen der beiden jungen Juristen aus Lausanne: «Ich würde nicht von einer Sammelklage im klassischen Sinne sprechen, eher von einem Crowdfunding für die Prozesskosten. Aber das Vorgehen ist sehr innovativ und sinnvoll, weil es eine juristische Lücke schliesst.»

Teilnahme noch bis 20. Juli möglich

Die Sammelklage beruft sich auf das Fusionsgesetz. Dieses sehe eine Klage zur «Prüfung des Umtauschverhältnisses» vor, damit die Aktionäre eine «angemessene Abfindung» für ihre Aktien verlangen könnten, heisst es in einer Mitteilung.

Dank der Besonderheiten des Verfahrens im Fall Credit Suisse sei es möglich, eine Art «Sammelklage» zu lancieren. Denn während die Mitsprache der Aktionäre per Notrecht ausgehebelt wurde, gelte das nicht für Klagemöglichkeiten, wie Kunz anmerkt.

Noch bis zum 20. Juli kann man an der Klage teilnehmen. Dafür muss die Anzahl gehaltener Aktien vom 19. März angegeben werden. Die einzelnen Kläger müssen zudem einen Betrag von mindestens 120 Franken bezahlen, sowie eine Prämie von einigen Rappen pro CS-Aktie.

Initianten sind siegessicher

Der Weg bis zu einem definitiven Urteil dürfte ein langer sein. «Der Fall könnte vor Bundesgericht landen. Aber auch eine aussergerichtliche Einigung ist möglich», so Grivat und erklärt: «Die UBS könnte an einer aussergerichtlichen Lösung interessiert sein. Nur schon wegen des Reputationsrisikos in der Schweiz.»

Kunz vermag die Chancen auf Erfolg nicht einzuschätzen, die Initianten machen auf Zweckoptimismus: «Wir sind überzeugt, dass unsere Chance zu gewinnen höher ist als das Risiko zu verlieren.» Klar ist nur: Die Klage wird vor einem Zürcher Gericht eingereicht werden.

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