Nein. Hohe Handyrechnungen sind ein häufiges Thema an der Beratungshotline des Beobachters. Meist geht es um teure SMS oder um sogenannte Mehrwertdienste. Oft klagen die Ratsuchenden, dass die Mobilfunkanbieter darauf bestehen, dass man ihre Rechnung vollumfänglich bezahlt und dass sie für die Rückforderung an die zweifelhaften Absender der teuren SMS verwiesen werden. Doch der Beobachter ist da anderer Meinung.
Sobald ein Mobilfunkanbieter seinen Kunden für diese Mehrwertdienste direkt Rechnung stellt, muss er auch beweisen, dass diese vertraglich vereinbart, also bestellt worden sind. Deshalb raten wir: Wer eine nicht nachvollziehbare Handyrechnung erhält, soll alle fraglichen Beträge abziehen und nur den unbestrittenen Teil der Rechnungssumme überweisen. Dann darf der Anbieter das Handy nicht sperren.
Parallel dazu erklärt man dem Mobilfunkanbieter in einem eingeschriebenen Brief, dass man keinen solchen Dienst abonniert oder bestellt hat. Die Beweispflicht liegt beim Mobilfunkanbieter: Er muss schlüssig aufzeigen, dass es für die teuren SMS eine vertragliche Grundlage gibt.
So tappen Sie nicht in die Abofalle
Aufpassen muss man bei Wettbewerben, aber auch bei gratis angebotenen Klingeltönen, Spielen oder Flirtseiten. In einem solchen Umfeld ist das Risiko gross, dass man auf eine Werbung oder ein Symbol klickt - und in eine SMS-Abo-Falle tappt. Immerhin müssen diese Anbieter seit 1. Juli 2015 den Preis deutlicher angeben: Er muss neu auf der Bestelltaste oder in unmittelbarer Nähe angezeigt werden.
Auf jeden Fall kann mit blossem Surfen auf einer Website und ohne bewusstes Anklicken von Vertragsbedingungen kein Vertrag entstehen und ist auch kein Geld geschuldet. Am besten reagiert man gar nicht auf unbekannte SMS; notfalls antwortet man mit «stopp!». Man kann vom Mobilfunkanbieter aber auch verlangen, dass er den Anschluss für alle kommerziellen SMS-Angebote sperrt.
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