Baden-Württemberg lockert die Corona-Massnahmen
Für Einkaufstouristen gilt wieder 3G

Es geht ein wenig lockerer zu im Nachbarland: Keine Alarmstufe II mehr und Ende der Sperrstunde. Für den Einkauf ennet der Grenze reicht wieder 3G. Diese neuen Regeln gelten ab Freitag in Baden-Württemberg.
Publiziert: 28.01.2022 um 11:34 Uhr
Conny Tovar

Seit Freitag, 28. Januar, gilt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Die Alarmstufe II, die bis Anfang Februar gelten sollte, wurde bereits per heute aufgehoben, weil die Richtwerte der Hospitalisierungen massgeblich unterschritten wurden. Jetzt gilt Alarmstufe I. Das heisst vor allem: 2G plus wird in fast allen Bereichen aufgehoben.

Was sich ändert und was Schweizerinnen und Schweizer wissen müssen, wenn sie über die Grenze fahren, finden Sie hier.

1. Was gilt jetzt beim Einkauf?

Für die Einreise nach Deutschland gilt nach wie vor 3G, das heisst, man muss getestet, geimpft oder genesen sein. Mit der aktuell gültigen Alarmstufe I gilt das auch wieder für den gesamten Einzelhandel. Ausgenommen von diesen Regeln sind Geschäfte der Grundversorgung. Dazu gehören etwa Supermärkte, Apotheken und Bäckereien. Dort gilt lediglich eine Maskenpflicht.

Die Alarmstufe II wurde aufgehoben.
Foto: picture alliance/dpa
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2. Kann ich ins Restaurant oder ins Museum?

Der Restaurant-Besuch ist wieder einfacher. Geimpfte und Genesene müssen keinen tagesaktuellen Test mehr vorweisen, um ein Restaurant zu besuchen. Das gilt auch für alle anderen Bereichen, in denen bislang 2G plus galt. Auch in Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Museen und Bibliotheken braucht man nur noch ein Covid-Zertifikat, aber keinen zusätzlichen Test mehr. Zudem fällt die Sperrstunde um 22.30 Uhr.

3. Welche Maske muss ich tragen?

In Innenbereichen mit Maskenpflicht, neu auch im öffentlichen Verkehr sowie auf Stadt- und Volksfesten im Freien, müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske tragen.

4. Kann ich zum Coiffeur oder mir die Nägel machen lassen?

Für körpernahe Dienstleistungen wie Massage, Nagelpflege und kosmetische Behandlungen gilt die 2G-Regel. Ausgenommen ist der Coiffeur, da gilt 3G. So können sich also auch Ungeimpfte die Haare schneiden oder den Bart stutzen lassen.

5. Was muss ich beim Übernachten wissen?

Es gilt 2G. Wer noch nicht länger als 90 Tage genesen oder geboostert ist oder bei dem die zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, muss nicht extra einen Test vorweisen. Ansonsten gilt zusätzlich noch eine Testpflicht.

6. Kann ich wieder tanzen gehen?

Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Die Ansteckungsgefahr sei zu hoch, darum wurde die Regel gar verschärft: Die Clubs bleiben auch bei Alarmstufe I geschlossen. Eine Öffnung unter 2G ist erst in der Warnstufe wieder erlaubt.

7. Ich treffe privat Freunde in Deutschland. Was muss ich beachten?

Ein Haushalt darf sich mit zwei weiteren Person treffen. Geimpfte und Genesene, Personen bis und mit 13 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Schwangere und stillende Frauen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

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