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Black-Friday-Wahn im Büro
Fast jeder Zweite jagt Schnäppchen während der Arbeit

Die besten Aktionen und grössten Preisabschläge will niemand verpassen. Doch für Black Friday, den Shopping-Event des Jahres, nehmen die wenigsten frei. Umso mehr Schweizer surfen online durch die Seiten der Billiganbieter. Häufig auch am Arbeitsplatz.
Publiziert: 29.11.2019 um 13:39 Uhr
Um Mitternacht aufzustehen, kann sich lohnen: Die Top-10-Angebote sind in kürzester Zeit ausverkauft.
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Fabio Giger

Wer heute Freitag arbeiten muss, dem entgehen in den Läden vielleicht die besten Schnäppchen. Nach Feierabend sind die meisten Angebote, die zu Tiefstpreisen angeboten werden, bereits vergriffen. Bleibt noch die Option, online einzukaufen.

Laut einer Umfrage der Onlineplattform geschenkparadies.ch stöbern sowieso rund 90 Prozent hauptsächlich im Netz nach Angeboten. Und das häufig auch am Arbeitsplatz: Vier von zehn Angestellten geben offen zu, Black-Friday-Einkäufe während der Arbeit zu erledigen.

Aufstehen um Mitternacht lohnt sich

Doch für die allerbesten Schnäppchen ist es dann schon zu spät. «Die Top-10-Angebote sind üblicherweise schon kurz nach Aufschalten um Mitternacht ausverkauft», sagt Julian Zrotz von blackfridaydeals.ch. Dieses Jahr sei dies vorwiegend für Spielkonsolen und Smartphones der Fall. Wer diese Geräte auf seiner Einkaufsliste hat, war gut beraten, nachts bereit zu sein.

Die meisten Aktionen sind aber auch tagsüber noch gültig. «Die Onlineshops stocken bei guten Angeboten ihre Lagerbestände bereits vorab stark auf», sagt Zrotz. Darum sind diese nicht sofort weg.

Im Tagesverlauf werden dann kaum weitere Angebote aufgeschaltet. Aber Countdowns gezählt: Diese suggerieren, dass ein gewisses Angebot nur noch wenige Minuten erhältlich ist. «Der Trick suggeriert lediglich eine künstliche Verknappung», warnt E-Commerce-Expertin Karin Hirschi (51) vor voreiligen Käufen.

Shoppen am Arbeitsplatz ist kein Entlassungsgrund

Rechtlich bewegen sich Shopper, die vom Arbeitsplatz ihre Black-Friday-Einkäufe erledigen, in einem Graubereich. «Wenn sich herausstellt, dass jemand während der Arbeitszeit vorwiegend private Dinge erledigt, kann ein Vorgesetzter eine Verwarnung aussprechen», sagt Roger Rudolph (50), Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Entlassung.

Das soll aber kein Freipass für Arbeitnehmer sein: «Es gilt der Grundsatz, die Arbeitszeit im Interesse des Arbeitgebers zu verbringen.» Black-Friday-Einkäufe gehören da mit Sicherheit nicht dazu.

Doch auch am Shopping-Tag des Jahres gilt es gesunden Menschenverstand walten zu lassen. «In wenigen Minuten ein Schnäppchen zu besorgen, sollte drin liegen», sagt Rudolph. Es komme ja auch vor, dass Angestellte in ihrer Freizeit gelegentlich Mails fürs Geschäft beantworten. «Übertreiben sollte man es jedoch auch am Black Friday nicht», stellt der Arbeitsrechtsexperte klar.

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