Ja, das stimmt: Das Bundesgericht hat seine bisherige Praxis zum (passiven) Rechtsvorbeifahren bei dichtem Berufs- und Ferienverkehr auf der Autobahn, die teilweise auf heftige Kritik gestossen ist, revidiert.
Vor allem während der Rushhour herrscht auf den linken Fahrspuren erfahrungsgemäss dichterer Verkehr als auf der Normalspur. Zudem kommt es auf den Überholspuren zum sogenannten Handorgeleffekt, während der Verkehr auf der Normalspur flüssig und bei konstanter Geschwindigkeit schneller fliessen kann.
Das passive Rechtsvorbeifahren bei dichtem Verkehr ist – gemäss Bundesgericht – mittlerweile eine alltägliche Situation, die sich kaum vermeiden lässt und nicht per se zu einer erhöhten Gefahrensituation führt. Im Gegensatz zum verbotenen Rechtsüberholen taucht ein Fahrzeug beim Rechtsvorbeifahren nicht plötzlich und unvermittelt auf.
Fazit: Bei dichtem Verkehr auf der Autobahn dürfen Sie bei gleichbleibender Geschwindigkeit und mit der nötigen Vorsicht rechts an den Fahrzeugen auf der Überholspur vorbeifahren. Nach wie vor verboten bleibt das eigentliche Rechtsüberholen, also das Auffahren und Ausscheren von der Überholspur auf die Normalspur zum Zweck des Überholens.
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