Damit der Hausbau nicht aus dem Ruder läuft
Darauf musst du bei einem Treuhandvertrag achten

Der Hausbau hat Heinz R. viel Nerven und Geld gekostet – zu viel! Der Architekt überzog das Budget masslos. Er agierte beim Bauprojekt gleichzeitig als Treuhänder. Ist das ratsam? Und worauf müssen Bauherren beim Treuhandvertrag achten?
Publiziert: 23.07.2024 um 17:12 Uhr
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Aktualisiert: 23.07.2024 um 17:58 Uhr
Heinz R. steht vor einem Aktenberg. Beim Bau seines Hauses in einer Zürcher Gemeinde ist vieles schiefgelaufen.
Foto: Philippe Rossier
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Dorothea VollenweiderRedaktorin Wirtschaft

Der Bau ihres Traumhauses hat ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich finanziell und psychisch an ihre Limite gebracht. Um es fertigzustellen, mussten sie ihre Hypothek von ursprünglich 1,997 Millionen Franken auf 2,81 Millionen Franken erhöhen. Die Kosten für den Bau liefen komplett aus dem Ruder. Gleichzeitig wurden Handwerker für ihre Arbeiten nicht bezahlt.

Wie konnte es so weit kommen? Heinz (60) und Sabine R.* (54) vertrauten ihrem Architekten, der beim Hausbau gleichzeitig als Treuhänder agierte. Ein Treuhändervertrag ist bei einem Hausbau nicht unüblich. Die Bank eröffnet damit ein Treuhandkonto, durch das Zahlungen an Handwerker und Lieferanten, die am Bau des Hauses beteiligt sind, ausgelöst werden können.

Das Problem: Das Ehepaar erhielt lange keine Einsicht in die Rechnungen und Belege der Bauarbeiten und verlor die Kosten aus dem Blick. Erst als es schon zu spät war, erhielten die R.s Einblick in die Geldflüsse.

Treuhänder sollte unabhängig sein

Ist es in der Schweiz üblich, dass der Architekt bei einem Hausbau ein Treuhandmandat übernimmt? «Gemäss unserem Verständnis wird der Architekt in einem Treuhandverhältnis zwar namentlich erwähnt, nimmt aber keine aktive Rolle ein», sagt Adrian Wenger (52), Immobilien-Experte beim VZ Vermögenszentrum. 

Der Architekt sollte also nicht die finanzielle Hoheit über das Bauprojekt haben. Denn zwischen den Bauherren – in diesem Fall das Ehepaar – und dem Architekten kann dadurch ein Machtgefälle entstehen, das Missbrauch begünstigt. «In aller Regel ist der Architekt der Bauherrschaft fachlich haushoch überlegen», sagt Wenger. «Somit hat die Bauherrschaft wenig Handlungsspielraum, um das Bauprojekt und die Kosten zu überwachen.»

Der Experte empfiehlt Kunden, die ein Haus bauen wollen, das Bauprojekt von einer externen Stelle überwachen zu lassen. «Eine mögliche Anlaufstelle ist die Kammer der unabhängigen Bauherrenberater», so Wenger. Aber auch andere Treuhänder oder Architekten, die nicht im Projekt involviert seien, können die Funktion übernehmen. «Allerdings sollten diese Personen Fachleute sein und eine Beraterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben», sagt Wenger.

Zu komplex für einen Laien

Für Laien, die zum ersten Mal bauen, sei ein solches Bauprojekt viel zu komplex, um es selbst zu kontrollieren. Auch wenn sich manch ein Architekt durch eine externe Kontrolle bevormundet fühle, sei das der einzige Weg. «Viele Architekten wehren sich dagegen, weil ein Teil der Entschädigung für die Baukostenkontrolle kalkuliert werden muss», sagt Wenger. «Aber Hand aufs Herz: In welcher anderen Branche darf man sich selber kontrollieren?»

Gerade beim Hausbau sind die Risiken für die Eigentümer immens, zumal sie meist mit einem grossen Teil ihres Privatvermögens haften. Eine Treuhandvereinbarung mit einem rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Bautreuhänder kann sicherstellen, dass ihr Geld ausschliesslich für das Bauprojekt verwendet wird – statt Tür und Tor für Betrug zu öffnen. 

* Name geändert


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