Details zum Strafverfahren enthüllt
Vals-Investor Remo Stoffel sass 4 Tage in U-Haft

Bekannt ist Remo Stoffel als der Investor, der die Therme Vals neu erfinden wollte. Bis heute unbekannt war, dass Stoffel letztes Jahr vier Tage in Untersuchungshaft sitzen musste.
Publiziert: 05.08.2020 um 17:18 Uhr
Sass im August 2019 vier Tage in Untersuchungshaft: Vals Investor Remo Stoffel.
Foto: Sobli
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Mit dem Kauf der Immobilienfirma Avireal aus der Konkursmasse der Swissair katapultierte sich Vals-Investor Remo Stoffel (43) mit einem Schlag in den erlauchten Kreis der Schweizer Wirtschaftselite. Doch handelte er sich damit auch jede Menge Ärger ein. Mit seinen Geschäftspartnern ebenso wie mit den Steuerbehörden.

Der Höhepunkt des Ärgers: Im August 2019 sitzt Stoffel für vier Tage in Untersuchungshaft, wie die «NZZ» am Mittwoch enthüllt. Die Festnahme erfolgte vielleicht auch deshalb, weil der umtriebige Investor, der in Vals mit 381 Meter den höchsten Turm Europas realisieren wollte, kurz zuvor angekündigt hatte, dass er mitsamt der Familie nach Dubai auswandern werde.

Ausführlich berichtet die Zeitung über Details des Strafverfahrens, das nun mit einem Strafbefehl nach beinahe vier Jahren andauernden Ermittlungen endet. In diesem verurteilt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft Stoffel zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen und einer Busse von 10'000 Franken. Es gehe dabei um inkorrekte Bilanzen und Mittelnachweise sowie um fehlende Belege im Zuge der komplexen Transaktion, schreibt die «NZZ».

Stoffel beantragte verkürztes Verfahren

Konkret wurden in zwei Fällen viel mehr flüssige Mittel ausgewiesen, als tatsächlich vorhanden waren. Das heisst, im Zuge der Übernahme der Avireal kam es tatsächlich zu strafbaren Handlungen. Doch diese werden nun nicht von einem Gericht beurteilt, wie die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Zürcher Staatsanwaltschaft III noch im März dieses Jahres angekündigt hatte. Denn Stoffel hat im Mai den Antrag auf ein verkürztes Verfahren gestellt. Das heisst, Stoffel war bereit, einen Teil der Vorwürfe zu akzeptieren.

Diese verkürzte Verfahren war auch ganz im Sinne der Staatsanwaltschaft, da der «Fall insgesamt sehr alt ist», wie die «NZZ» aus der Einstellungsverfügung zitiert. Das heisst, einige der Vorwürfe drohten schon diesen Herbst zu verjähren. Also stieg die Staatsanwaltschaft auf den Deal mit Stoffel ein, da «insgesamt kein Mehr an Strafe zu erwarten ist», wie es weiter heisst.

Dank des Deals erspart sich Stoffel den Gang vors Gericht und eine langwierige Verhandlung. Die vier Tage im Untersuchungsgefängnis kann Stoffel dadurch nicht ungeschehen machen. (koh)


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