Dialyse-Patientin klagte gegen Krankenkasse
Atupri wollte Transport durch Rotes Kreuz nicht bezahlen

Eine Thurgauer Dialyse-Patientin ringt die Krankenkasse Atupri nieder. Die Firma muss ihr die Hälfte der Transportkosten bezahlen. Atupri weigerte sich jahrelang, dies zu tun.
Publiziert: 31.01.2020 um 17:42 Uhr
Marc Iseli

Eine Thurgauer Dialyse-Patientin liess sich 2016 und 2017 von den Fahrern des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) mehrmals ins Spital bringen. Die Behandlungen standen im Zusammenhang mit einer Nierentransplantation. Sie waren ärztlich abgesegnet. Die Mobilität der Patientin war derart eingeschränkt, dass sie nicht in der Lage war, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

Auf den Kosten blieb die Thurgauerin aber sitzen. Sie war bei der Krankenkasse Atupri versichert. Diese weigerte sich, ihren Anteil zu berappen. 707 Franken hätte die Kasse zahlen müssen. Die Hälfte der Gesamtkosten. Atupri blieb aber hart.

Die Ostschweizerin verklagte die Kasse. Sie gewann zunächst vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht. Atupri zog das Urteil weiter – und verlor abermals. Das Bundesgericht entschied für die Versicherte, wie die «Thurgauer Zeitung» schreibt. Das Schweizerische Rote Kreuz bestätigt dem BLICK das Urteil.

Freiwillige helfen Kranken: Organisiert vom Schweizerischen Roten Kreuz.
Foto: BAA_2012_10_16
1/7

Professionell organisierter Fahrdienst

Atupri machte geltend, sie zahle die Kosten nur für ein kantonal zugelassenes Transportunternehmen mit Rettungsfahrzeugen. Die Gerichte sahen das anders. Der Anspruch auf einen Transportkostenbeitrag beziehe sich nicht auf eine bestimmte Art von Transportmittel, so das Urteil. «Massgebend ist die Angemessenheit.»

Entscheidend dafür sind die gesetzlich festgehaltenen Kriterien der «Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit». Deshalb verfange der Einwand der Krankenkasse nicht, wonach das SRK keine kantonale Zulassung habe. Denn: «Der Transport durch das SRK war für die medizinischen Bedürfnisse der Versicherten angemessen.»

Zudem attestiert das Bundesgericht dem Fahrdienst des Roten Kreuzes, dass er professionell organisiert sei. Die Argumentation der Krankenkasse, «das SRK vermittle lediglich Fahrten von Privatpersonen für Privatpersonen, greift zu kurz», so das Gericht. Die Einsätze würden vielmehr koordiniert und der Versicherungsschutz von Fahrzeugen und Insassen sei gewährleistet. Die Fahrer würden überdies geschult.

45'000 Personen profitieren

Für die Versicherten in der Schweiz ist das Urteil eine gute Nachricht. «Wir wissen von weiteren Krankenkassen, die Kosten für Fahrten des Rotkreuz-Fahrdienstes abgelehnt haben», sagt SRK-Sprecherin Sabine Zeilinger. «Dies erfahren wir aber nur in den wenigsten Fällen, da unsere Kundinnen und Kunden uns dies nicht mitteilen.»

Zeilinger will die schwarzen Schafe nicht beim Namen nennen. «Die meisten Krankenversicherer», sagt sie, «anerkennen den Rotkreuz-Fahrdienst als Transporteur für medizinisch indizierte Fahrten». Mit ein Grund sei, dass das SRK im Vergleich zu andern günstig ist – und damit die Gesundheitskosten nicht in die Höhe treibt.

Der SRK-Fahrdienst basiert auf Freiwilligenarbeit. Die Fahrer erhalten eine Kilometerpauschale von 70 Rappen – als Spesenentschädigung. 7500 Personen haben im letzten Jahr ihre Dienste angeboten. Sie haben 900'000 Frewilligenstunden aufgewendet und fuhren gemeinsam rund 17 Millionen Kilometer. Das ist ungefähr 69'000-mal die Strecke Bern–Zürich retour. 45'000 Personen haben von diesem Dienst profitiert. Nur jede zehnte Fahrt wurde den Kassen im Schnitt in Rechnung gestellt.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.