Die wichtigsten Antworten zur Homeoffice-Pflicht
Meine Kinder stören mich – darf ich ins Büro?

Das Homeoffice feiert in der zweiten Corona-Welle ein Comeback. Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitnehmer? Eine Anwältin gibt Auskunft.
Publiziert: 14.01.2021 um 11:12 Uhr
|
Aktualisiert: 17.03.2021 um 20:15 Uhr
Aline Leutwiler

Der Küchentisch ist zu klein, der Stuhl knarrt bei jeder Bewegung. Und die Internet-Verbindung läuft schleppend. Für manche ist Homeoffice alles andere als bequem. Und ins Geld geht es bei vielen auch noch, weil sie sich Büromaterial oder gar einen neuen Computer kaufen müssen. Kommt die Firma dafür auf? Corina Ursprung (48), Rechtsanwältin bei Legal Partners Zurich und Expertin für Arbeitsrecht, beantwortet für BLICK diese und andere wichtigsten Fragen.

Darf mich der Arbeitgeber plötzlich ins Homeoffice schicken?

Im Normalfall muss es zuvor eine Vereinbarung geben, in der Rechten und Pflichten geregelt sind. Sonst dürfen weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer einseitig über Homeoffice entscheiden. Mit der Homeoffice-Pflicht des Bundesrates befinden wir uns in einer besonderen Lage, so Ursprung. Jetzt muss der Arbeitgeber überall dort Homeoffice anordnen, wo das möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.

Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

Normalerweise stellt der Arbeitgeber, wenn er Homeoffice verlangt, das Material zur Verfügung oder bezahlt die Ausgaben dafür. Ausser im Vertrag steht etwas anderes. Strom und Internet muss der Arbeitgeber bezahlen. Das kann durch eine feste Entschädigung pro Tag, eine Wochen- oder Monatspauschale geschehen. Doch der Bundesrat stellte nun klar, dass der Arbeitgeber gar keine Kosten übernehmen muss. Das hat der Homeoffice-Pflicht wohl zum Durchbruch verholfen.

Was für Rechte hat der Arbeitnehmer im Homeoffice?
Foto: Keystone
1/10

Müssen nun alle KMU digital aufrüsten?

Nein. Denn der Bundesrat schreibt explizit, dass die Pflicht zum Homeoffice mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar sein muss. Das heisst, es wird von einer kleinen Bude nicht erwartet, dass sie in Zeiten der Krise Zehntausende von Franken in neue Computer und IT-Infrastruktur steckt.

Kann ich mich weigern, ins Homeoffice zu gehen?

Nein. Sofern Homeoffice zumutbar ist, darf sich der Arbeitnehmer nicht weigern. Das kann zur Verwarnung und im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung führen, sagt Ursprung.

Die Kinder sind viel zu laut, und ich habe keinen Platz. Wie soll ich das ertragen?

Die Hürden, damit das Homeoffice als nicht zumutbar gilt, sind hoch. Laute Kinder und Platzmangel genügen nicht. Die Rechtsanwältin empfiehlt, mit dem Chef das Gespräch zu suchen.

Was passiert, wenn ich mich im Homeoffice verletze?

Wer mehr als acht Stunden wöchentlich arbeitet, ist für einen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert. Dann spielt das Homeoffice keine Rolle und die Versicherung übernimmt den Schaden.

Ich bin nur für Berufsunfälle versichert. Muss ich zu Hause aufpassen?

Wer weniger als acht Stunden wöchentlich arbeitet, ist nur für Unfälle während der Arbeit versichert. Wer im Homeoffice vom Stuhl fällt, ist versichert. Wer sich beim Wäscheaufhängen den Daumen quetscht, ist nicht versichert. Ursprung rät deshalb: Klären Sie die Versicherung bei Nicht-Berufsunfällen ab.

Kann mir der Arbeitgeber das GA oder Geschäftsauto wegnehmen?

Es kommt darauf an. Darf der Arbeitnehmer das Auto oder GA auch privat nutzen, könnte es als Naturallohn betrachtet werden. Deshalb gehe ich nicht davon aus, dass man das ohne Weiteres wieder zurückgeben muss, so Ursprung.

Darf ich Homeoffice im Ausland machen?

Ohne Absprache rasch nach Nizza ins Homeoffice zu fahren, ist keine gute Idee. Die Homeoffice-Weisung schreibt nämlich Arbeit von zu Hause aus vor, erklärt Ursprung. Je nachdem muss man auch in kurzer Zeit wieder am Arbeitsplatz sein. Ausserdem kommen unter Umständen Datenschutz- und Sozialversicherungsrechtliche Fragen dazu.

Aber Homeoffice in Laax geht doch?

Ohne Absprache ist auch das eine Verletzung der Homeoffice-Weisung. Am besten, man spricht sich mit dem Arbeitgeber ab.

Muss ich im Homeoffice länger arbeiten?

Nein. Die Normen der Ruhezeit gelten weiterhin. Arbeitszeit muss im Homeoffice weiterhin erfasst werden. Auch die Höchstarbeitszeit ist einzuhalten.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.