Gegen Friedenspflicht verstossen?
Baumeister reichen Klage gegen Streik ein

Zwei geplante Streiktage in Genf sind dem Baumeisterverband zu viel. Er klagt im Kanton Genf wegen Verstosses gegen die Friedenspflicht.
Publiziert: 24.10.2022 um 10:18 Uhr

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV wird diese Woche eine Klage wegen Verstosses gegen die Friedenspflicht im Kanton Genf einreichen. Dort hätten die Gewerkschaften explizit zu zwei Streiktagen aufgerufen.

Der Baumeisterverband zieht diese Konsequenz nach der sechsten Verhandlungsrunde zum neuen Landesmantelvertrag, wie er am Montag in einer Mitteilung schreibt. Die Verhandlung von Freitag hatte die Differenzen zwischen den Gewerkschaften und dem Baumeisterverband nicht ausgeräumt.

«Irritierende Signale aussenden»

Die Gewerkschaften würden mit Streiks «irritierende Signale» zur Frage aussenden, ob sie an einem Vertrag interessiert wären, schrieb der Verband weiter. Mit der Klage solle geprüft werden, in welchem Umfang die Gewerkschaften Unia, Syna und SIT mit ihrem Aufruf gegen die Friedenspflicht verstossen.

In Bellinzona protestierten Bauarbeiter bereits gegen den Baumeisterverband. Auch in Genf wollen sie nun die Arbeit für zwei Tage niederlegen.
Foto: Keystone
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Mitte Oktober sprachen sich laut der Gewerkschaft Unia über 20'000 Baubeschäftigte landesweit für Streikmassnahmen aus. Vor einer Woche demonstrierten rund 2500 Personen im Tessin. Die Unia wirft dem Baumeisterverband unter anderem vor, in den Verhandlungen die geltenden Arbeitszeitbestimmungen abschaffen zu wollen. (pbe/SDA)


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