Diese Möglichkeiten haben betroffene Passagiere
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Experten klären auf:Flug gestrichen – und jetzt?

Gestrandete Swiss-Passagiere in Belgrad
Was deine Rechte sind und wie viele Anzeigen sich beim Bazl türmen

Für die Fluggastrechte setzen sich nicht nur private Firmen ein, sondern auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Dort nehmen die Anzeigen von Fluggästen massiv zu.
Publiziert: 25.09.2023 um 12:43 Uhr
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Aktualisiert: 25.09.2023 um 12:48 Uhr
Swiss-Flug LX1419 blieb am Sonntag in Belgrad am Boden.
Foto: Blick-Leserreporter
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Ulrich RotzingerWirtschaftschef

Statt im warmen Schweizer Bett zu Hause der harte Boden der Wartehalle im Belgrader Flughafen: Rund 120 Swiss-Passagiere mussten die Nacht auf Montag auf diese Weise verbringen. 

Wer von einem ausgefallenen Flug betroffen ist, hat grundsätzlich zwei Optionen: Umbuchen oder Geld zurück. Entweder nimmt man die Reisealternativen an, die die Airlines vorschlagen. Oder man stellt einen Antrag um Erstattung des Ticketpreises.

Sowohl für Schweizer Airlines wie die Swiss als auch die Schweizer Passagiere gelten die europäischen Fluggastrechte. Konkret: Bei Annullationen hat der betroffene Passagier gemäss EU-Fluggastrechteverordnung den Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung in der Höhe von 250 bis 600 Euro, je nach Flugdistanz.

Fluggastrechte-Helfer sind beispielsweise Cancelled.ch, Airhelp Schweiz, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Diese helfen Passagieren ihre Rechte gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen, kassieren im Erfolgsfall dafür allerdings eine Gebühr.

Die meisten Fluggastrechte-Helfer verlangen Gebühren

Im aktuellen Swiss-Fall – ein Unwetter – handelt es sich um höhere Gewalt. Ausgleichszahlungen können daher nicht geltend gemacht werden. Dessen ungeachtet muss die Fluggesellschaft für Betreuungsleistungen aufkommen, das heisst: eine Hotelübernachtung, sofern notwendig, Verpflegung und die Möglichkeit, zu kommunizieren (Telefon, Internet).

Und weiter: Passagiere, die an einem anderen Ort gestrandet sind, haben einen Anspruch, an ihren Endzielort befördert zu werden. 

Auch das Bazl hilft gestrandeten Passagieren

Was kaum einer weiss: Betroffene Passagiere können sich auch ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) wenden. Sprecher Christian Schubert rät auf Blick-Anfrage: «In jedem Fall zuerst an die Airline wenden. Falls diese innert 6 bis 8 Wochen nicht antwortet oder Flugpassagiere nicht mit der Antwort einverstanden sind oder keine Ausgleichszahlung erfolgt, dann kann man uns kontaktieren.»

Via Kontaktformular kann Anzeige gemacht werden, Bazl-Anwälte prüfen dann den Fall. In der Regel liegt innert sechs Wochen eine Antwort vor. Laut Sprecher Schubert gingen im letzten Jahr 3950 Anzeigen, mehrheitlich wegen Flug-Annulationen beim Bazl ein. Stand Ende August 2023 seien es bereits 3500 Anzeigen gewesen – mehrheitlich wegen Rückerstattung der Tickets. Lediglich 1982 waren es zum selben Zeitpunkt im Vorjahr.

«Betragende Faktoren», die zu den Annulationen und damit Fluggast-Anzeigen in diesem Jahr geführt haben, sind laut Bazl: Lange Warteschlangen beim Check-in und bei der Sicherheitskontrolle in Zürich am Ende des Frühjahrs, Computerausfälle. 


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